Der arbeits- und obdachlose Somalier hat sechs Vorstrafen wegen Gewaltdelikten. Laut Staatsanwalt hatten sich in der Nacht zum 1. Februar mehrere Männer aus dem afrikanischen Land in einer Wohnung getroffen. Es wurde Alkohol getrunken, gegen 23 Uhr stieß der Angeklagte hinzu. Laut Anwesenden war dieser laut, aggressiv und wütend. Um die Besucher hinauszuschmeißen und die Situation zu beruhigen, holte der Wohnungsinhaber einen Landsmann (28) zu Hilfe.

Tatsächlich verlagerte sich das Treffen vor die Wohnung, die Wut des Angeklagten wurde laut Zeugen aber nicht weniger. Vielmehr zog der Asylwerber unvermittelt ein Küchenmesser und begann auf einen flüchtenden Mann einzustechen. Das Opfer, ein 34-jähriger Somalier und 13-facher Familienvater, wurde zunächst durch vier wuchtige Stiche in den Kopf, den Brustkorb und in den Rücken getroffen.

Als der 28-Jährige dazwischen gehen wollte, ging der Angeklagte auch auf diesen los. Er jagte ihm nach, konnte ihn aber nicht erwischen. Darum ging er zu dem auf dem Boden liegenden 34-Jährigen zurück und versetzte diesem einen finalen Stich in den Rücken, wobei der Griff des Messers abbrach und die Klinge im Rücken des Opfers stecken blieb. Den Angriff überlebte der Mann nicht.

Angeklagter attackierte in U-Haft Justizwachebeamten

Wie ein Gutachter vor den Geschworenen erklärte, wurden durch die enorme Wucht der Stiche nicht nur zwei Rippen und die Schädeldecke des Opfers durchstochen, ein Stich durchtrennte auch die Aorta und die Lungenarterie. “Diese Verletzung für sich allein betrachtet war tödlich und wäre auch bei schneller und optimaler Behandlung nicht überlebbar gewesen.” Der 34-Jährige verblutete, Abwehrverletzungen wurden bei ihm nicht festgestellt.

Der Tatverdächtige wurde noch am selben Nachmittag festgenommen. Er sagte, er war betrunken und habe ein bisschen Cannabis und ein bisschen Kokain zu sich genommen. Ein Alkotest rund 16 Stunden nach der Tat zeigte jedoch keine Alkoholspuren mehr. Laut dem Gutachten einer Gerichtspsychiaterin war der Angeklagte zurechnungsfähig. Auch wenn ihm Störungen in seiner Persönlichkeitsstruktur attestiert wurden, an einer schwerwiegenden psychischen Störung leide der 27-Jährige nicht. Weil der Somalier in der Justizanstalt Salzburg wenige Tage nach seiner Festnahme zwei Mal versuchte, einen Beamten mit einem Faustschlag zu verletzen, lautete die Anklage zusätzlich auf schwere Körperverletzung.

Der 27-Jährige bekannte sich im Prozess zu allen Anklagepunkten schuldig. “Ich bereue, was ich gemacht habe. Es tut mir unendlich leid, vor allem um die Familie des Opfers. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.” Auf Nachfrage des Richters, warum es denn zur Tat gekommen sei, meinte er: “Ich kann mich nicht erinnern.” Er könne sich die Stiche selbst nicht erklären. Schon bei der Einvernahme durch die Polizei konnte der Mann kein Motiv nennen. Er habe das Opfer seit 2015 gekannt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.