Ausweisen konnte er sich nicht. Wie alt er ist, ist unbekannt. Als unbegleiteter Flüchtling kam er aus Afghanistan nach Deutschland, lebt in Mecklenburg-Vorpommern. Gutachter schätzen sein Alter auf 16. Somit war für seien widerliche Tat das Jugendstrafrecht anzuwenden.

Deckt sich nicht mit Rechtsempfinden der Bevölkerung

Was war geschehen? Der Afghane lockte ein Mädchen (11) in den Schlossgarten Neustrelitz. Dort vergewaltigte er es Anfang Jänner 2022! Ein halbes Jahr später das Urteil: Ein Jahr Haft – und das auch noch auf Bewährung! Ende Juni wurde der Täter an nur einem nicht öffentlichen Verhandlungstag schuldig gesprochen, berichtet “Bild”.

Wer jetzt denkt, dass die Staatsanwaltschaft sicherlich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hat, der irrt. Und so bleibt der Afghane auf freiem Fuß. Was natürlich für viel Unmut sorgt: „Ich kann es mehr als nur gut nachvollziehen, dass die meisten Bürger diese Strafe als zu milde empfinden“, sagt Philipp Amthor (CDU): „Man muss natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls schauen, aber eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.“

In diesem Alter ist ein solches Urteil nicht ungewöhnlich

Ein Schuldspruch wie dieser ist in solchen Fällen übrigens nicht ungewöhnlich. „In der Altersstruktur ist dieses milde Urteil nicht ungewöhnlich“, sagt Strafverteidiger Burkhard Benecken (46). „Bei jugendlichen Tätern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.“ Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt (65) ist entsetzt: „So entfaltet der Rechtsstaat keine Schutzwirkung. Das sage ich nicht nur als Polizeigewerkschaft, sondern auch als Vater und Großvater.“

Dieses Urteil ist