Während SPÖ-nahe Publikationen und bezahlte PR-Unternehmer bereits versuchen, den Mega-Skandal um die städtische Wien Energie klein zu reden, berichten Finanzexperten von Absurditäten im Unternehmensaufbau des Energiekonzerns, der zu 100 % im Besitz der Stadt Wien ist. So soll im Aufsichtsrat der Wien Energie GmbH. auch der Chef der Wiener Kläranlage (!)  die Korrektheit der Geschäftstätigkeit der Strom-Manager prüfen, die offenbar mit Milliardenbeträgen an der Börse zocken.

Neben ihm im Aufsichtsrat sitzt auch eine Geschäftsführerin des Wiener Hafens, die ebenfalls bisher nicht wirklich als Börsen-Expertin aufgefallen ist. Auch eine Vorstandsvorsitzende einer Versicherung soll die Vorgänge bei den Termingeschäften der Wien-Energie-Börsianer kontrollieren.

Michael Ludwig (SPÖ) mit Aufsichtsrat Peter Weinelt (rechts) beim Mediengespräch

Kein einziger bekannter österreichischer Finanzexperte im Aufsichtsrat der Wien Energie

Für besonders grotesk halten wahre Finanz-Experten allerdings, dass der Geschäftsführer der Mutter-Gesellschaft, der Stadtwerke AG, Peter Weinelt, Aufsichtsrat in der 100-%-Tochter-Gesellschaft ist: Der 100-%-Eigentümer der Wien Energie kontrolliert sich also auch selbst …

Auffallend bei der Durchsicht der Aufsichtsratsposten der Wien Energie: Es ist kein einziger bekannter österreichischer Finanzexperte auf dieser Liste.

Alleingänge bei Milliarden-Darlehen sollen verhindert werden

Hochproblematisch ist auch die Alleinvergabe zweier 700-Millionen-Euro-Darlehen der Stadt Wien an die Wien Energie durch Bürgermeister Michael Ludwig: Der ohnehin schon hohe Schuldenstand der von Rot-Pink regierten Bundeshauptstadt mit neun Milliarden Euro hätte sich mit den 1,4 Milliarden Euro nochmals deutlich erhöht. Und es ist kaum anzunehmen, dass dieses Geld je wieder von der Wien Energie an die Steuerzahler zurückbezahlt werden kann.

Auch der “Standard” stellt dazu aktuell die Fragen, warum es diese weitreichende Kompetenz für den Bürgermeister überhaupt gibt und ob die Regelung nicht problematisch ist. Interessant: In dieser Dimension gibt es jedenfalls kein weiteres Bundesland, in dem ein Landeshauptmann eine solche Ermächtigung hätte, sagt der Innsbrucker Professor und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger.

In Wien gibt es diese Sonderregel, weil die Stadt nicht nur Bundesland, sondern auch Gemeinde ist, erklärt Bußjäger. Und auf Gemeindeebene seien solche Regelungen üblich.

Dass die aktuelle Wiener Regelung reformiert werden müsste, bejaht Bußjäger: So sei zwar vorstellbar, dass in sehr dringenden Fällen nicht abgewartet werden könne, bis der Gemeinderat zusammenkommt, um diesen dann zu informieren und sich einen Beschluss vorher zu holen. Einen kleinen Ausschuss einzurichten, der immer im Vorhinein zu informieren ist, sei aber wohl zumutbar, damit wäre für ein Mindestmaß an Transparenz gesorgt.