Die Geschichte rund um die Casino-Affäre ist ebenso lang wie die Liste der Beschuldigten. Auslöser der strafrechtlichen Untersuchungen war im Jahr 2019 eine anonyme Anzeige, die bei der WKStA eingegangen war, die Insiderwissen enthielt. Es folgten Ermittlungen, geleakte Chat-Protokolle und schließlich sogar ein eigener U-Ausschuss. Der konkrete Vorwurf: Am 28. März wurde Peter Sidlo vom Aufsichtsrat der Casinos Austria AG einstimmig als Finanzvorstand bestellt, obwohl es ihm augenscheinlich an Führungserfahrung fehlte. Zumindest wurde er im Bericht, der an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Walter Rothensteiner, adressiert war, als nicht qualifiziert bezeichnet. Dennoch wurde der Vorstand vorzeitig umgebaut – die Verträge der vorzeitig ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden weiterhin ausbezahlt. Laut Medienberichten sollen die Zahlungen insgesamt rund 7,5 Millionen Euro betragen haben – alleine SPÖ-Mann und Ex-Vorstand Dietmar Hoscher kassierte über 4 Millionen. 

Unter den Personen, gegen die ermittelt wird, befinden sich unter anderem auch der damalige FPÖ-Parteiobmann Heinz-Christian Strache, der in enger Abstimmung mit Johann Gudenus die Bestellung Sidlos forciert haben soll, sowie Ex-Raiffeisen Generalanwalt Walter Rothensteiner (ihm wird Bestechung und Untreue vorgeworfen) und der frühere ÖVP-Chef, Ex-Vizekanzler und Mitglied des Aufsichtsrats der Casinos, Josef Pröll – auch er wird der Untreue und der Bestechung verdächtigt, weil er sich für die Bestellung Sidlos starkgemacht haben soll und davor für die Beendigung der Verträge des alten Casinos-Vorstands gestimmt hatte. Er wird auch in der Aktennotiz Rothensteiners erwähnt, wonach Löger die Bestellung Sidlos mit Pröll bereden wolle. 

Ermittlungen u.a. gegen Strache, Rothsteiner und Pröll

Wie nun aus einem Gerichtsdokument hervorgeht, das der EU-Infothek und eXXpress vorliegt, gehen die Ermittlungen gegen Pröll weiter – das hat die Oberstaatsanwaltschaft beschlossen. Zuvor hatte der Ex-Vizekanzler die Einstellung des Verfahrens beantragt, woraufhin die WKStA auf Abweisung des Antrags pochte. Pröll hatte die Einstellung des Verfahrens damit argumentiert, dass er bereits eine Stellungnahme abgegeben habe. Sein Anwalt gab an, Pröll solle daher nicht mehr aussagen müssen – doch die WKStA sieht das scheinbar anders.