Einen “Justiz-Skandal” sieht die Verlagsgruppe rund um Wolfgang Fellner im Vorgehen der WKStA und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine “Millionen-Klage” gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es der Wiener Anwalt Georg Zanger formulierte.

Der Grund: Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, “die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen”, lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.

Ermächtigung zur Handy-Ortung wurde erst nachträglich eingeholt

Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut “Österreich” auch eingeholt haben – allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein. Der eXXpress und die Aufdecker-Plattform eu-infothek haben die Verschluss-Akten über die ganz konkrete Ablehnung der Mobiltelefon-Ortung durch die Rechtsschutzbeauftragte vom Mittwoch, dem 6. Oktober.

Somit ist klar: Obwohl es keinerlei Genehmigung für eine Mobiltelefon-Ortung für die Handys der Chefs eines österreichischen Medienhauses gab, hat die Staatsanwaltschaft diese bereits bei den Experten des Bundeskriminalamts in Auftrag gegeben. Im Gespräch mit dem eXXpress stellte Wolfgang Fellner auch fest: “Nein, das Handy wurde mir nicht abgenommen, allerdings wurden alle Daten abgesaugt.” Damit vollzog die WKSta eine Handlung, die nicht von einer Zustimmung der Rechtsschutzbeauftragten gedeckt war.

Grüne Justizministerin wird hart kritisiert

In Socialmedia-Foren gehen nun die Wogen hoch: Diese Vorgangsweise sei eines europäischen Rechtsstaats unwürdig, kritisieren viele User. Andere schreiben: “Stellen wir uns doch bitte die Aufregung vor, wenn die Staatsanwaltschaft unter einem bürgerlichen Justizminister die Handys der Chefs der Falter-Redaktion peilen lassen würde …” Und viele kritisieren auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne), dass es “überhaupt so weit kommen konnte”.

Übrigens hätte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch noch sehr, sehr viel Zeit gehabt, auf eine Zusage zur Handy-Ortung durch die Rechtsschutzbeauftragte zu warten: Die Genehmigung für die Hausdurchsuchungen wären immerhin bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet.