Die bayerische Justiz stellt Ermittlungsverfahren gegen Tote ein. Nicht so im Fall des kürzlich verstorbenen Benedikt XVI. Denn gegen ihn wurde am Landgericht Traunstein im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche wegen Verjährung nicht mehr strafrechtlich ermittelt, sondern wegen einer sogenannten Feststellungsklage zivilrechtlich. Die Justiz muss ermitteln, welche Schuld der ehemalige Kardinal Joseph Ratzinger bei der Vertuschung sexueller Übergriffe durch einen Geistlichen auf sich geladen hatte. Dazu braucht sie Benedikts Rechtsnachfolger. Doch wer ist der “Erbe”. Bis das geklärt ist, wurde das Verfahren jetzt ausgesetzt.

Joseph Kardinal Ratzinger war vor seiner überraschenden Papst-Wahl auch Erzbischof der Diözese München und Freising. In dieser Zeit soll er einen Priester gedeckt haben, der wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger abgeurteilt worden war. Der Wiederholungstäter kam in Ratzinger Bistum unter, wurde dort erneut übergriffig. Der spätere Papst soll dazu geschwiegen haben.

Deshalb hat ein ehemaliges Opfer des übergriffigen Seelsorgers dessen damaligen Vorgesetzten Ratzinger auf Schadenersatz geklagt.

Noch wenige Monate vor seinem  Tod hatte Benedikt XVI. angekündigt, in seine bayerische Heimat zu reisen und sich vor Gericht zu verteidigen. Doch dazu sollte es nicht mehr kommen. Das Verfahren ist damit jedoch weiter offen und soll auch nicht eingestellt werden. Bleibt die Frage nach Benedikts Rechtsnachfolger. Am wahrscheinlichsten ist bislang, dass sein damaliger Nachfolger auf dem Münchner Bischofsstuhl, Friedrich Kardinal Wetter, für seinen toten Amtsbruder in die Bresche springen muss.