Die missglückte Aktion hat für Kai von S. (39) ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft München I hat nämlich Anklage gegen den Piloten erhoben. In der zum Amtsgericht erhobenen Anklage wird dem im Juni 2021 in der Allianz-Arena gelandeten Gleitschirmpiloten vorsätzliche Gefährdung des Luftverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Ein Pilot sorgte während der Fußball-WM mit einer Greenpeace-Aktion für WirbelGetty Images

Er sorgte bei der Fußball-EM im vergangenen Sommer für Aufsehen. Vor dem Spiel Deutschland gegen Frankreich in der Münchner Allianz Arena startete der Pilot von einem nicht genau bekannten Ort nordöstlich des Stadions. Dabei soll er Unterstützung von weiteren Menschen erhalten haben. Diese waren jedoch nicht zu ermitteln. Drei Minuten vor Spielbeginn warf der Pilot knapp über dem Dach des Stadions aus 52 Metern Höhe für eine Greenpeace-Aktion einen großen gelben Ball ab, der in der Nähe des Mittelkreises des Fußballplatzes landete.

Der Pilot verfing sich anschließend jedoch mit seinem Flieger in einem Stahlseil eines Blitzableiters. Er verlor die Kontrolle und geriet daraufhin in einem Sturzflug. Zeitweise sei der Pilot unkontrolliert wenige Meter über dem Zuschauerunterrang geflogen, hieß es. Währenddessen habe er einen Mitarbeiter des französischen Fernsehens am Oberkörper getroffen. Dieser erlitt Prellungen und musste anschließend ins Krankenhaus. Kurz danach sei ein medizinischer Beauftragter der UEFA von einem abspringenden Teil des Fliegers getroffen und im Gesicht erheblich verletzt worden.

Stadion war wegen Coronaauflagen nur zu einem Teil gefüllt

Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Pilot erkennen müssen, dass ein derart knapper Überflug des Stadions zum Kontrollverlust über das Fluggerät führen kann. Darüber hinaus hätte er die Gefährdung von Menschen ebenfalls vorhersehen können und müssen. Die Ermittler teilten mit, dass der Pilot wegen des Gewichts von Gleitschirmflieger und der Geschwindigkeit eine deutlich größere Zahl an Zuschauern hätte treffen können. Wegen der damaligen Coronaauflagen war das Stadion mit 14.500 Zuschauern nur zu einem Teil gefüllt.

Dem Mitbeschuldigten werfen die Ermittler vor, dass er die Tatpläne kannte und sie unterstützte. So habe er erst kurz vor der Aktion Polizisten am Ort des Geschehens informiert, um zu verhindern, dass der Pilot durch etwaige Sicherheitsvorkehrungen der Polizei verletzt oder getötet werde.