Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

Der Antragsteller Sebastian Leber hat die Verurteilung der Antragsgegnerin web eXXpress Medien Holding GmbH zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung beantragt, weil diese am 21. November 2021 auf dem von ihr betriebenen Onlinemedium “eXXpress” einen Artikel veröffentlicht habe, in welchem berichtet worden sei, der Antragsteller habe sieben Migranten illegal über die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien Herzegowina bringen wollen und mit diesen gemeinsam illegal die Grenze überschritten, um daraus eine rührselige Geschichte zu basteln. Der Antragsteller erblickt in der angeführten Behauptung die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede nach § 111 StGB. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien Abteilung 45, am 28. Dezember 2021

 

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