Der Oberösterreicher (35), der eine Escort-Dame (23) brutal getötet haben soll, hat vom Landesgericht Steyr die Höchststrafe lebenslange Haft erhalten. Die Geschworenen sprachen ihn am frühen Mittwochabend mit sieben zu eins Stimmen des Verbrechens des Mordes schuldig. Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe sprachen ihn alle frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht begründete die Höchststrafe damit, dass die Tat “unter Einsatz eines hohen Ausmaßes an Gewalt sowie in bestialischer Vorgehensweise einhergehend mit dem Martyrium des Opfers” begangen worden sei. Der Verteidiger meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.

Angeklagter bestritt Mordabsicht

Der Mann hatte die Frau via Internet für den 24. September des Vorjahres in seine Wohnung nach Ternberg (Bezirk Steyr-Land) bestellt. Tags darauf hatten Polizisten nach einer Abgängigkeitsanzeige die Frau nur mehr tot in der Wohnung gefunden. Der Mann ließ sich widerstandslos festnehmen.

Der Angeklagte bestritt in dem zweitägigen Prozess seine Mordabsicht und sprach von Erinnerungslücken wegen der mindestens “20 Dosen Bier”, die er getrunken haben will. Als die junge Frau in seine Wohnung kam und er ihr erklärte habe, die vereinbarte Summe für ihre Dienste nicht zu besitzen, sei die Situation außer Kontrolle geraten.