Über ein Jahr hatte die Staatsanwaltschaft im Fall Leonie (13) gegen drei afghanische Flüchtlinge (19, 20, 23) ermittelt. Die Beschuldigten hatten der Schülerin aus Tulln Drogen eingeflößt, dass völlig widerstandslose Mädchen dann nacheinander missbraucht. Leonie starb einen qualvollen Erstickungstod.

Für jeden Normalbürger handelte es sich um einen grausamen Mord an einem Teenager. Die Staatsanwalt entschied sich anders: Sie klagte das Migranten-Trio wegen Vergewaltigung mit Todesfolge an.

Ein schwerer Schlag vor allem für Leonies Eltern und deren vier Geschwister, die nicht verstehen konnten, warum es sich beim Tod des Mädchens nicht um einen Mord gehandelt haben soll.

Für den Hauptangeklagten gab es eine lebenslange Haftstrafe

Richterin: "Jetzt sind wir beim Mord"

Der Knackpunkt: Für eine Verurteilung wegen Mordes musste zumindest der bedingte Vorsatz nachgewiesen werden. Es musste erwiesen werden, dass die drei Angeklagten Leonies Tod zumindest billigend in Kauf nahmen, als sie ihr Drogen ins Getränk mischten: Kurzum: Der Beleg musste her, dass die Afghanen wussten, was sieben Ecstasy-Tabletten bei einem 13-jährigen Mädchen verursachen können – nämlich deren Tod.

Was die Ankläger nicht schafften, gelang im Prozess einem gewieften Geschworenen. Er fragte den Erstangeklagten ganz einfach, ob er auch schon mal eine Ecstasy-Tablette genommen habe und wie es ihm ergangenen sei. Der verblüffte Angeklagte bejahte und erzählte, wie weggetreten er nach der einen Tablette war. Und er schilderte, dass er anderen Konsumenten geraten habe, immer nur eine viertel Tablette zu schlucken.

“Und dann geben sie einem Mädchen heimlich sieben Stück?”, sagte der Geschworene zurück.

Es war der Moment, in dem der Prozess kippte und die vorsitzende Richterin anklingen ließ: Jetzt sind wir beim Mord.

Und so kam es auch: der Afghane erhielt lebenslang, seine Komplizen 20 und 19 Jahre. Wegen Mordes, nicht wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Leonies Eltern fielen sich in die Arme.