Juli 2015: A. stellt als unbegleiteter Minderjähriger einen Asylantrag in Österreich. Dieser wurde vom BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) negativ entschieden, weil keine asylrelevante individuelle Verfolgung festgestellt werden konnte.

Oktober 2016: A. wird subsidiärer Schutz zuerkannt, weil er zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig war.

Juli 2019: Nach zwei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten im November 2018 und im Juli 2019 wurde vom BFA ein Aberkennungsverfahren eingeleitet und A. im Oktober 2019 der subsidiäre Schutzstatus aberkannt. Zugleich wurde eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot von 6 Jahren erlassen.

November 2019: A. bringt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Das Verfahren ist bis dato anhängig. Pikant: Eine Entscheidung hätte eigentlich binnen drei Monate vorliegen müssen. Doch der Akt liegt dort noch immer, angeblich wegen Überlastung der Justiz.

Juni 2020: A. wird erneut straffällig und wegen räuberischen Diebstahls und eines Suchtmitteldelikts rechtskräftig verurteilt. Das BVwG wurde laut BFA-Direktor Gernot Maier über die Verhängung der Untersuchungshaft sowie eine Urteilsausfertigung des Landesgerichts für Strafsachen Wien informiert.

16-jährige tatverdächtiger Afghane: Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet

Gegen den Jüngeren der beiden Tatverdächtigen wurde jetzt ein aufgrund des ihm angelasteten Verbrechens ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet. Er befindet sich erst seit knapp drei Monaten in Österreich. Er war am 7. April eingereist und stellte in weiterer Folge einen Asylantrag. Seine Mutter und seine Schwester haben bereits 2020 Asyl bekommen. Er weist bisher keine Vorstrafen auf.

Beim BFA sind derzeit rund 5500 Asylverfahren in erster Instanz offen. Die Verfahrensdauer beträgt in der ersten Instanz im Schnitt 3,4 Monate.