Ein Afghane (24) ist im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll  versucht haben, am 21. Juni 2021 einen Tschetschenen (22) mit einem Butterflymesser zu erstechen. Die Geschworenen sprachen ihn mit sieben zu eins Stimmen schuldig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen sich Bedenkzeit.

17 Operationen plus Verlust beider Unterschenkel

Mildernd wertete der Richter die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass es bei dem Versuch geblieben sei. Erschwerend sei jedoch, dass das Opfer Dauerfolgen davon getragen habe. So waren 17 Operationen notwendig, seine beiden Unterschenkel mussten amputiert werden. Auch ist er seitdem Dialysepatient. Zudem erkannte das Gericht dem 22-Jährigen ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro sowie eine Verunstaltungsentschädigung aufgrund der Amputation von 3000 Euro zu.

Afghanischer Drogendealer rief Landsmänner herbei

Skurril mutet der Tathergang an: Der Tschetschene soll am frühen Abend des 21. Juni einen Arbeitskollegen gebeten haben, ihn zu einem Mehrparteienhaus in Linz zu fahren, da er “noch was zu erledigen hat”. An besagter Adresse stieg ein Drogendealer aus Afghanistan ins Auto. Es kam offenbar zum Streit wegen eines Drogengeschäftes. Der Afghane soll für “eine ordentliche Abreibung” dann Landsmänner zu der Adresse bestellt haben, wie es vor Gericht hieß. Einer aus dieser Gruppe ist der Angeklagte, der mutmaßliche Drogendealer tauchte unter und ist bis heute flüchtig.

DNA-Spuren an der Tatwaffe belasteten den Angeklagten

Im Keller des Mehrparteienhauses wurde mit einem Butterflymesser auf den Tschetschenen eingestochen. Der nicht rechtskräftig verurteilte Afghane bestreitet, jene Person gewesen zu sein, die den Tschetschenen mit dem Messer attackiert hat. Vor Gericht konnte auch der Tschetschene nicht eindeutig angeben, wer ihm die Verletzungen zugefügt hatte. Von der Statur her sei es aber der Angeklagte gewesen. Darüber hinaus wurde der Beschuldigte von DNA-Spuren an der Tatwaffe belastet.

Tötungsabsicht steht für Staatsanwaltschaft außer Streit

Zwei Mitangeklagte waren am Ende des ersten Prozesstages von dem Verfahren ausgeschieden worden. Sie müssen sich in eigenen Verhandlungen wegen schwerer Körperverletzung verantworten.

Für die Staatsanwaltschaft war in dem zweitägigen Prozess die Tötungsabsicht von Anfang an außer Streit gestanden, der Verteidiger hingegen meinte, es gebe “derartige Zweifel über den Geschehensablauf”, dass er einen Freispruch beantragte. “Es tut mir leid, was dem Opfer passiert ist”, sagte der Angeklagte, aber er habe damit nichts zu tun.