Aufgrund eines Konstruktionsfehlers sieht sich der französische Automobilhersteller Renault mit einer Sammelklage von 1.782 Personen konfrontiert. In Anlehnung an den VW-Abgasskandal titeln französische Medien von einem „Motorgate“. Das Gericht von Nanterre bei Paris lässt die Sammelklage heute zu. 

Die betroffenen Motoren wurden von Renault in 400.000 Autos der Marken Renault, Dacia und Nissan eingebaut. Laut Klägervertreter sind 16 Modelle verschiedener Fahrzeugklassen betroffen. Weiters erklärt er, dass das Problem ein Leck sei, dass zu einem erhöhten Ölverbrauch führt. Das Öl wird mit dem Treibstoff vermischt, verbrennt anschließend im Motor und lässt im Laufe der Zeit die Ventile verkleben.

Uneinsichtiger Autohersteller

Renault hat den Fehler erst vor wenigen Tagen zugegeben. Der Klägervertreter ist sich jedoch sicher, dass Renault schon seit 2015 davon wisse und den Konstruktionsfehler beheben wollte. Nachdem dies nicht gelang, wurden weder Kunden noch Behörden informiert. Der Anwalt beruft sich dabei auf interne Renault-Dokumente, die er bekommen hat. 

Der Motor wird indes nicht mehr hergestellt. Ein Sicherheitsrisiko wird von Seiten Renaults geleugnet. Rückrufaktionen wurden stets abgelehnt. Gegen die eigebrachte Sammelklage wurden Rechtsmittel eingelegt. Weiters betont man, dass mit 93% der Kunden eine Einigung gefunden wurde. Der Klägervertreter hofft auf der andern Seite, dass sich weitere Kunden aus anderen EU-Ländern an der Sammelklage beteiligen.