Am Montagabend bestritt der Gesundheitsminister in der Zeit im Bild 2, dass eine Beugehaft für Impf-Unwillige geplant sei. Viel mehr wolle man einen „breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens“ erreichen.

"Entwurf soll wasserdicht sein"

Dass die Impfpflicht ab 14 Jahren gelten soll und Schwangere sowie Personen mit bestimmten Krankheiten von der Regelung ausgenommen sein sollen, bestätigte er nicht. Auch über eine 1G-Regel am Arbeitsplatz schwieg er. „Wir werden den Entwurf jetzt finalisieren“, sagte Mückstein. Dieser solle nach Einbindung vieler Stimmen „wasserdicht“ sein.

Aus dem neuen Gesetzestext: Haftprüfungen für Impfgegner nach vier Monaten, dann alle vier Wochen.

Verfassungsausschuss gab Vorlage bereits grünes Licht

Am 2. Dezember hat der Verfassungsausschuss der Vorlage bereits grünes Licht gegeben – ohne dass der Inhalt zuvor noch einmal öffentlich zur Debatte stand. Die Regelung soll in wenigen Wochen im Jahr 2022 in Kraft treten. Änderungen wären noch möglich – doch unter den Abgeordneten der Regierungsparteien gab es keinerlei Kritik daran, wie Auszüge aus dem Protokoll der Ausschuss-Sitzung zeigen, die dem eXXpress vorliegen.