Die neue Corona-Verordnung, die mit dem morgigen Mittwoch in Kraft tritt, sorgt bereits im Vorfeld für allerlei Wirbel. Jüngst ist es zu Schüler-Protesten gekommen, weil die eigentlich geplante Quarantäne-Verordnung nicht verhältnismäßig war.

Demnach hätten sich etwa Einreisende nach fünf Tagen frei testen dürfen – Schüler aber erst nach 14 Tagen. Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, kündigte daher im “Ö1-Morgenjournal” an, dass künftig nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne müssen und sich bereits nach fünf Tagen per PCR freitesten können. Demnach sollen dann nur noch die Kinder in Quarantäne, “bei denen es unvermeidbar ist”.

FFP2-Pflicht mit Ausnahmen

Viele Bürger wundern sich unterdessen auch darüber, dass die FFP2-Pflicht ab morgen bundesweit nicht nur in Öffis und Supermärkten gilt, sondern auch wieder in Bibliotheken und Museen. Wie zielführend diese Maßnahme tatsächlich ist, darf bezweifelt werden, denn kulturelle Einrichtungen, wie Kinos oder Theater sind davon ausgenommen. Der Grund: Dort gilt ohnehin die 3G-Regel. Im Klartext: Wer in die Bibliothek möchte, braucht einen FFP2-Mundschutz – wer in den Sex-Club möchte, nicht.

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