Der Führerschein kann einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge bei einer Vielzahl von Parkverstößen entzogen werden. Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis ab. Das Urteil fiel bereits Ende Oktober. Der Mann hatte innerhalb eines Jahres 174 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, darunter 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten entzog ihm daher wegen „fehlender Kraftfahreignung“ den Führerschein.

Dagegen klagte der Mann. Er wandte ein, dass die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen „andere Fahrer“ begangen hätten. Gegen die Ordnungsverfahren ist er deshalb nicht rechtlich vorgegangen, so seine Begründung, um der Behörde Arbeit zu ersparen. Außerdem sei er beruflich auf den Führerschein angewiesen. 

Gericht: Verhalten zeigt "charakterliche Mängel"

Das Gericht wies die Klage prompt ab. Wenn ein Autofahrer offensichtlich nicht willens sei, “im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffene bloße Ordnungsvorschriften zu beachten”, dann ziehe das unweigerlich Konsequenzen nach sich, hieß es. Allein die Zahl der Verstöße stelle di Fahreignung des Klägers infrage.

Dem Urteil zufolge kommt es auch nicht darauf an, ob möglicherweise andere Familienangehörige für die Verstöße verantwortlich waren. Wer durch viele Bußgeldbescheide erfahre, dass andere mit seinen Autos laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen und dagegen nichts unternehme, zeige “hierdurch charakterliche Mängel”. Diese Mängel wiesen den Kläger selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer aus, erklärte das Gericht.