Der Ex-Geschäftsführer der mittlerweile zahlungsunfähigen Kryptobörse FTX wird sich voraussichtlich einer Betrugsanklage stellen, berichtet Reuters unter Berufung auf eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Die Anfechtung seiner Auslieferung wird er demnach bei seiner Anhörung am Montag, 19. Dezember, voraussichtlich zurückziehen.

Der Eingang der Strafvollzugsbehörde der Bahamas, wo der FTX-Gründer verhaftet wurde.APA/AFP/Kristaan Ingraham

Anklagen unter anderem wegen mehrfachen Betrugs und Geldwäsche

Demnach wird SBF vor dem Gericht seiner Auslieferung formell zustimmen – was ihm den Weg ebnen wird, vor einem US-Gericht zu erscheinen, um sich den Vorwürfen zu stellen, und die sind durchaus umfangreich. Der FTX-Krypto-Betrüger soll Kundeneinlagen vermischt haben, um Ausgaben und Schulden zu decken und um Investitionen über seinen Krypto-Hedgefonds Alameda Research LLC zu tätigen. Ihn erwarten Anklagen wegen mehrfachen Betrugs, Geldwäsche, Verstößen gegen das Wertpapierrecht und Verstößen gegen die Rechtsordnung für politische Spenden.

Bereits seit mehreren Tagen sitzt SBF nun im berüchtigten Fox Hill Gefängnis auf den Bahamas – der eXXpress berichtete. Die Bedingungen dort gelten als menschenunwürdig. Ratten, Maden und Insekten befallen die Häftlinge, teils herrsche rohe Gewalt. Gut möglich, dass sich SBF das nicht antun möchte. Er wäre nicht der erste Häftling, der sich freiwillig in die USA ausliefern lässt, um den dortigen Haftbedingungen zu entgehen.

Der in Ungnade gefallene Kryptowährungs-Tycoon Bankman-Fried wurde mehrfach strafrechtlich angeklagt. ER soll eine der größten Finanzbetrügereien der US-Geschichte begangen haben.

Kaution wegen Fluchtgefahr verweigert

Am Donnerstag hat SBF nach seiner Verhaftung am 12. Dezember eine Kaution beim Obersten Gerichtshof der Bahamas beantragt. Am Dienstag wurde er in das Fox Hill-Gefängnis eingewiesen, nachdem die Oberste Richterin Joy Ann Ferguson seinen Antrag abgelehnt hatte, zu Hause zu bleiben, während er auf eine Anhörung zu seiner Auslieferung an die USA wartet. Der Grund für die Weigerung der Richterin: „Fluchtgefahr“. Dabei hatte SBF argumentiert, dass er keinerlei Vorstrafen hat, unter Depressionen und Schlaflosigkeit leidet und darüber hinaus vegan lebt. Entsprechend hat er am 15. Dezember Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt.

Im Falle einer Verurteilung erwartet SBF eine kumulierte Haftstrafe von 115 Jahren. Allerdings dürfte sich das Verfahren Monate, wenn nicht Jahre in die Länge ziehen. Mit vielen unvorhersehbaren Wendungen ist zu rechnen.