Am 14. März wird dem Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs abermals der Prozess gemacht. Fuchs ging nach dem Urteil des Landesgerichts Innsbruck in Berufung, die Schuldsprüche wurden vom Oberlandesgericht Innsbruck aufgehoben und nun wird neu verhandelt. Dabei geht es abermals um die Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Das erklärte die Gerichtssprecherin Birgit Fink am Freitag gegenüber der APA. Dabei ist nur die Einvernahme von Fuchs geplant, Zeugen sind nicht geladen.

Gedächtnislücken: Fuchs kann sich nicht Erinnern, Akten weitergegeben zu haben

Der Vorwurf: Der Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Im U-Ausschuss erklärte Fuchs dazu, dass er sich daran nicht erinnern könne, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Im U-Ausschuss sagte Fuchs dazu, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Beim Landesgericht Innsbruck schenkte man dieser Aussage keinen Glauben. Das OLG führte nun eine mangelnde Begründung im Urteil und gegenteilige Beweisergebnisse ins Treffen. Außerdem sei ein Aussagenotstand im U-Ausschuss erneut zu prüfen.