Paukenschlag im Fall Zadic: Nachdem der eXXpress bereits vor Wochen die “Unregelmäßigkeiten” in der Dissertation der grünen Justizministerin aufgedeckt hatte, handelt die Universität Wien nun endlich und leitet ein ordentliches Prüfverfahren ein. Nach einer internen Vorprüfung sei die Entscheidung hierzu aufgrund des dem Bildungsinstitut vom eXXpress persönlich übermittelten anonymen Plagiatsgutachtens (das gesamte Gutachten zum Nachlesen finden Sie hier) sowie einer anonymen Plagiatsanzeige getroffen worden, wie die Uni Wien am Montag mitteilte.

Gesucht werden nun internationale Gutachter – das Ergebnis soll in einigen Monaten, vermutlich nach dem Sommer, vorliegen. Zadic hatte 2017 über den Einfluss des UNO-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auf die Rechtsentwicklung in den Nachfolgestaaten dissertiert.

Der eXXpress berichtete exklusiv über das politisch brisante Plagiats-Gutachten

“Die Universität Wien ist den Kriterien der wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichtet. Diese gelten für jede wissenschaftliche Arbeit, unabhängig von Fach und Person”, teilte die Universität mit. “Bei Hinweisen auf Plagiatsverdacht bei Arbeiten, für die bereits ein akademischer Grad vergeben wurde, prüft die Universität Wien und leitet ein Verfahren ein, wenn es möglich erscheint, dass die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis nicht eingehalten worden sein könnten.”

Aus dem Büro von Zadic hieß es in einer ersten Reaktion, dass man über die Einleitung des Verfahrens verständigt worden sei. “Wir begrüßen, dass die anonymen Vorwürfe damit objektiv durch Wissenschaftler überprüft und ausgeräumt werden können.”

Links das Original, rechts die Arbeit von Zadic - gelb markiert sind die Auffälligkeiten im Inhaltsverzeichnis der Doktorarbeit

Ein Plagiat liegt dann vor, wenn “Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden”, heißt es im Universitätsgesetz. Dies umfasse “insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers”. Die Verfasserin bzw. der Verfasser muss außerdem mit Täuschungsabsicht handeln.

Ob es sich bei Zadics Dissertation um ein solches Plagiat handelt, werden nun also unabhängige Gutachter entscheiden. Plagiatsexperte Stefan Weber hat nach der Durchsicht eines anonymen Gutachtens dem eXXpress gegenüber sein Urteil bereits gefällt und erklärte: “Der Lack is ab!” Ihm komme bei ihrer Doktorarbeit “das Gruseln”, ein gewisses “intellektuelles Niveau muss doch vorhanden sein”. Wie schwerwiegend die Plagiate sind, machte er im Interview deutlich: “Das Plagiat ist werkprägend, das ist nicht wegzuwischen. Alma Zadic hat sogar zwei ihrer drei Schlussfolgerungen plagiiert. Und auch noch das Inhaltsverzeichnis ihrer Dissertation.”