Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wird noch am Montagnachmittag enthaftet. Wie die APA in Erfahrung brachte, gab das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde Folge, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.

Tatverdacht bleibt bestehen

OLG-Sprecher Reinhard Hinger bestätigte diese Entscheidung. Der dringende Tatverdacht und die Haftgründe seien zwar nach wie vor gegeben, eine Enthaftung sei aber nach Ansicht des OLG möglich, sagte Hinger. Karmasin musste unter anderem per Gelöbnis zusichern, keinen Fluchtversuch zu unternehmen und jeglichen Kontakt zu den anderen Beschuldigten in der Inseratenaffäre – Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), mehrere Kurz-Vertraute, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Karmasins ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab und die Medienmacher Wolfgang und Helmuth Fellner – zu unterlassen.

Ermittlungen gegen Karmasin

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs. Die U-Haft war mit Tatbegehungsgefahr begründet worden.