Nachdem die Untersuchungshaft der vier Tatverdächtigen im Fall der Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens aus Linz nicht verlängert wurde (eXXpress berichtete), kommt nun der nächste Paukenschlag: Der Verfahrenshelfer, also der Pflichtverteidiger, der einem der Angeklagten zugeteilt wurde, lässt mit einer überraschenden Erwartungshaltung aufhorchen: Wilhelm Deutschmann (53), der einen der 15-jährigen Afghanen vertritt, erwartet einen Freispruch für die vier jugendlichen Tatverdächtigen.

“Mich hat die Enthaftung der Verdächtigen nicht überrascht. Wenn man den Akt liest, findet man viele Widersprüche und es ist als Verteidiger meine Aufgabe, auf diese hinzuweisen”, meinte Deutschmann laut Berichten der “Oberösterreichischen Nachrichten” und der “Krone”.

Opfer weist keine Verletzungen auf

Das 16-jährige Mädchen würde sich demnach in zahlreichen Aussagen widersprechen, oder auf Gedächtnislücken verweisen. Zudem meinte Deutschmann, dass es seltsam sei, dass “das Mädchen keine Verletzungen oder Druckstellen an Armen, Hals oder Beinen aufweist, die auf Gewalt hindeuten“. Die Schülerin soll auch einmal geschrien haben, dass der Sex freiwillig war.

"Irgendetwas stinkt da"

Laut Deutschmann habe sein Mandant das 16-jährige mutmaßliche Opfer bereits eine Woche gekannt – das Mädchen soll ihn auch in seiner Wohnung in Linz besucht haben. “Das könne auch sein Vater bestätigen“, meinte der Pflichtverteidiger. “Der Mann sagt, dass sie den Kontakt zu ihm gesucht habe – deshalb hat er sein Handy auch freiwillig zur Überprüfung abgegeben.”

Zudem seien auch keine Waffen, Drogen oder Alkohol im Spiel gewesen. “Irgendetwas stinkt da. Ich rechne vor Gericht mit einem Freispruch”, meinte Deutschmann abschließend.

"Grenzt an Fahrlässigkeit"

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr kann den Entschluss des Gerichtes jedoch nicht nachvollziehen. In einer Presseaussendung meinte er: “Die Entscheidung des Gerichts ist zur Kenntnis zu nehmen, allerdings entsteht dadurch ein fatales Signal, das für Kopfschütteln sorgt”. Nachsatz: “Tatverdächtige bei einem so schwerwiegenden Vorwurf wieder auf freien Fuß zu lassen, grenzt an Fahrlässigkeit. Ich hoffe inständig, dass die Sicherheitsbehörden dennoch ihren notwendigen Ermittlungen reibungslos nachkommen können.”