Bei den geschmuggelten Medikamenten, die meist aus Asien stammen, handelt es sich oft um wirkungslose, verunreinigte oder gefälscht Präparate. Experten warnen daher vor der missbräuchlichen Einnahme. “In den vergangenen Monaten haben wir eine regelrechte Kampagne zur Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin als angebliches Covid-Heilmittel erlebt. Das hat zu einer wahren Flut an Sicherstellungen des Mittels durch den Zoll geführt. Anstatt sich gegen eine Corona-Erkrankung zu schützen, gefährden diese Menschen ihre Gesundheit”, zeigt sich Finanzminister Gernot Blümel am Sonntag entsetzt über diese Entwicklung, die vor allem in Postverteilerzentren registriert wird. Der Zoll wird seiner Aufgabe daher weiterhin mit Nachdruck nachkommen und hier besonders wachsam kontrollieren, so Blümel.

Wurmmittel ist besonders in NÖ. OÖ, Wien und der Steiermark stark nachgefragt

Die vorläufige Bilanz des Zolls lässt jedenfalls alle Alarmglocken schrillen: Gab es im ersten Halbjahr 2021 nur vereinzelt Ivermectin-Aufgriffe, so wurden alleine im Oktober 7.640 Stück sichergestellt. Das ist im Vergleich zum Jänner mehr als das 50-fache. Zwischen September und Mitte November wurden insgesamt 15.844 Tabletten, die meist via Internet bestellt und auf dem Postweg verschickt wurden, vom Zoll beschlagnahmt. Die explosive Steigerung bei den Aufgriffen von Ivermectin-Medikamenten in Österreich bestätigte sich auch bei einer EU-weiten Zoll-Schwerpunktaktion, die im Oktober und bis Mitte November stattfand: Bei der Anzahl der dabei beschlagnahmten Ivermectin-Sendungen rangiert Österreich EU-weit auf Platz 2.

Das Medikament wird unter verschiedensten Produktbezeichnungen hauptsächlich aus Singapur, Indien und Hongkong versendet. Bestimmt waren die Sendungen für Empfänger in ganz Österreich. Spitzenreiter waren Empfänger in Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich, Wien und der Steiermark.

Bis zu 7260 Euro Strafe drohen

Nach dem Aufgriff erstattet der Zoll aufgrund des Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz Anzeigen an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, die in der Folge Strafen festlegen und die Medikamente im Anschluss entweder vernichten oder auf Kosten des Bestellers an den Absender retournieren. Der Strafrahmen bei der illegalen Einfuhr von Medikamenten liegt bei einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 7260 Euro.

Präparate aus dem Ausland sind nicht selten Fälschungen

Die Folgen bei einer Einnahme von im Internet bei unseriösen Anbietern bestellten Arzneimitteln könnten aber bei weitem folgenreicher sein. Abgesehen davon, dass beim Bezug von Gesundheitswaren ohne medizinische Expertise außerhalb einer ärztlichen Praxis oder Apotheke mögliche Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können, sind geschmuggelte Medikamente oftmals wirkungslos oder verunreinigt – auch, weil es sich in vielen Fällen um Fälschungen handelt.

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