Die Forderungen nach härteren Strafen für Klima-Extremisten werden lauter. Nun stellt der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) Gefängnisstrafen für bestimmte Protestformen von Klimaaktivisten in Aussicht. „Unsere Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor“, erklärt er gegenüber der „Bild“-Zeitung. „Diese Gesetze gilt es auch durchzusetzen.“

Mit Straßenblockaden oder Beschädigungen begingen Klima-Blockierer „Straftaten“.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) droht den Aktivisten.APA/AFP/POOL/Sarah Silbiger

Fahrlässige Körperverletzung bei Blockade eines Rettungseinsatzes

Buschmann unterstreicht: „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“

Grundsätzlich seien in einer Demokratie natürlich Widerspruch und Protest „nicht nur zulässig – sondern gehören zu einer vielfältigen Gesellschaft dazu“.

Auftrieb hatte die Debatte über härtere Strafen für Klima-Chaoten durch einen Vorfall in Berlin erhalten. Eine Radfahrerin war von einem Lkw überrollt und schwer verletzt worden. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwerk war unterwegs zu ihr und wurde von einem Stau aufgehalten, den Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ mit ihrer Blockade der Autobahn A 100 ausgelöst hatten.