Fast drei Jahre nachdem sein Vorgesetzter ihm mit einer Pistole in den Genitalbereich schoss, erhält der Oberösterreicher 16.000 Euro Schadensersatz. Nachdem der Schütze wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor dem Straflandesgericht stand, ging der Rekrut allerdings noch vor das Zivilgericht und klagte die Republik Österreich als seinen Arbeitgeber für eventuell bleibende Schäden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staat berief sich dabei auf das Haftungsprivileg im Sozialversicherungsgesetz. Das Gesetz besagt, dass der Arbeitgeber nur für vorsätzlichen Schaden haftet. Die Verletzung war jedoch ein Unfall. Nachdem das sämtliche Instanzen ebenso sahen, ging der Fall bis an das Oberste Gerichtshof. Lorenz Kirschner, der Anwalt des ehemaligen Rekruten, ist zuversichtlich, dass das Urteil rechtskräftig werde. Da Rekruten keine „normalen Dienstnehmer“ sind, weil sie die Wehrpflicht nicht freiwillig leisten, könne sich das Heer auch nicht auf Haftungsprivilegien stützen. Sollte das Urteil durchgehen, könnte das weitreichende Folgen für das Heer haben. Rekruten wären dann leichter in der Lage, Schadensersatz geltend zu machen.

Symbolbild: Archiv

Schmerzhafter Unfall

Vier Rekruten kehrten 2019 von ihrem Grenzsicherungsdienst in die Mickl-Kaserne in der Südoststeiermark zurück, um ihre Dienstwaffen abzugeben. Ein 26-jähriger Korporal der  Miliz hatte hierfür die Aufsicht. Als er aber seine Pistole zog, um sie in einen Spind abzulegen, löste sich plötzlich ein Schuss. Er hatte zuvor vergessen die Waffe zu entladen und traf den daneben stehenden Rekruten im Leistenbereich. Der Verletzte wurde erstversorgt und mittels Hubschrauber ins LKH Graz gebracht und anschließen operiert.