Der 19-Jährige Syrer, dem die Vergewaltigung eines ukrainischen Mädchens (15) in Oberösterreich vorgeworfen wird (der eXXpress berichtete), ist immer noch auf freiem Fuß. Die vorläufige Festnahme durch die Polizei Weyer war noch vergangene Woche aufgrund der mangelhaften Beweislage von der Staatsanwaltschaft Steyr annulliert worden. Vergangene Woche wurde seitens der Exekutive zudem eine Umquartierung des Verdächtigen gefordert, die am Sonntag beschlossen wurde. Landesrat Hattmannsdorfer zieht eine Abschiebung in Erwägung.

"Indizien reichen nicht aus" - Täter immer noch auf freiem Fuß

Gemeinsam mit ihrer Familie hatte das 15-Jährige Mädchen am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattet, woraufhin eine medizinische Untersuchung angeordnet wurde, die mittlerweile abgeschlossen ist. Der von der jungen Ukrainerin belastete syrische Asylbewerber soll das leicht alkoholisierte Flüchtlingsmädchen am vergangenen Mittwoch im Ortsgebiet Weyer zum Geschlechtsverkehr gezwungen und an Hals und Gliedmaßen verletzt haben. Die Indizien aber reichten nicht aus, um die Festsetzung des Verdächtigen abzusegnen, wie Julia Rauscher, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Steyr, am Wochenende bestätigte. Es bedürfe zusätzlich zur mündlichen Mitteilung durch die Polizei eines schriftlichen Ermittlungsberichts.

Dieser schriftliche Bericht über bisher gesammelte Indizien und die ärztliche Diagnose wird Anfang kommender Woche erwartet. Sobald dieser vom zuständigen Sachbearbeiter geprüft worden sei, könne die Staatsanwaltschaft weitere Schritte in die Wege leiten, konstatierte Rauscher am Sonntag auf Nachfrage der Austria Presse Agentur (APA). Bis dahin bleibt der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß.

Hattmannsdorfer: "Straffälliger Asylwerber hat Gastrecht verwirkt und muss umgehend abgeschoben werden"

Der mutmaßliche Täter wird nun durch das Land OÖ in ein anderes Quartier, über 50 Kilometer von Weyer entfernt, verlegt. Dies ließ das Land Sonntagmittag per Aussendung verlauten. Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) gab sich entschlossen: Er erwarte “eine rasche Neubewertung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft”. Die Haltung des Landes Oberösterreich sei in dieser Sache “klar: Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden”.

Erst vor kurzem war die Anzeigenstellerin mit ihrer Mutter und zwei Geschwistern vor dem Krieg in der Ukraine nach Österreich geflüchtet. Zur Beziehung zwischen dem jungen Syrer und der jugendlichen Ukrainerin konnte die Staatsanwaltschaft am Wochenende keine Angaben machen. Am Sonntag bestätigte Rauscher, dass ein Annäherungs- und Betretungsverbot für den Verdächtigen zusätzlich zur Umquartierung im Raum stehe, die Entscheidung darüber obliege aber der zuständigen Polizeistelle.