Dani Alves muss weiterhin wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in Spanien in Untersuchungshaft bleiben. Am Dienstag lehnte ein Gericht in Barcelona die Berufung gegen den Haftbefehl aufgrund “hoher Fluchtgefahr” ab. Die Begründung: Der brasilianische Fußballstar könne sich nach Brasilien absetzen. Danach wäre eine Auslieferung nach Spanien nicht mehr möglich. Das teilte das Gericht in einer offiziellen Begründung mit.

Eine Frau (23) zeigte Dani Alves an. Am 30. Dezember soll der Brasilianer die Frau in einem Nachtclub in Barcelona im Intimbereich berührt haben. Daraufhin rief die Frau um Hilfe. Am 20. Jänner wurde er deshalb in Barcelona festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen (eXXpress berichtete). Alves hatte einen sexuellen Kontakt zunächst geleugnet. Später hatte sein Anwalt angegeben, die sexuellen Handlungen seien mit Einwilligung der Frau erfolgt.

Ihre Freunde alarmierten das Sicherheitspersonal des Clubs. Anschließend wurde die Frau in einem Krankenhaus in der katalanischen Hauptstadt genauer untersucht. Daraufhin wurde Alves angezeigt. Ein Gericht in Barcelona hat Untersuchungen eingeleitet. Alves selbst bestreitet die Vorwürfe. Er sei nur kurze Zeit vor Ort gewesen und es sei nichts passiert, meinte der dreifache Champions-League-Sieger. Auch die Freunde von Alves stritten diesen Vorfall ab, der sich in der Nacht vom 30. auf den 31. Dezember ereignet haben soll.

Der Brasilianer stand bis 2022 beim FC Barcelona unter Vertrag und spielte bis zu seiner Festnahme beim mexikanischen Club UNAM Pumas. Er nahm auch mit der “Selecao” an der WM in Katar teil. Derzeit sitzt der Rechtsverteidiger in einem Gefängnis etwa 40 Kilometer nordwestlich von Barcelona.