ie Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Unternehmen läuft wie geplant mit Ende März 2022 aus, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat. Zusätzlich wird die maximale Dauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um zwei Monate ausgeweitet. Betriebe, die seit Beginn der Corona-Krise in der Corona-Kurzarbeit sind, können damit bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit, die mit Ende Juni befristet ist, wechseln.

Die Corona-Kurzarbeit, die mit Ende März befristet ist, wurde für besonders betroffene Betriebe eingeführt und sieht einen 100-prozentigen Kostenersatz für die Unternehmen vor. Die reguläre Form der Kurzarbeit sieht hingegen einen Abschlag von 15 Prozent im Vergleich zur Corona-Kurzarbeit vor. In beiden Formen der Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Gehalts.

"Wichtiges Kriseninstrument"

Die Corona-Kurzarbeit sei während der Pandemie ein “ganz wichtiges Kriseninstrument” gewesen, betonte Kocher. Seit Beginn der Pandemie seien rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in 120.000 Betrieben österreichweit gesichert worden. Kocher bedankte sich nicht nur beim AMS und den Sozialpartnern, sondern auch den Steuerzahlern, die das finanziert haben – es sei eine gemeinschaftliche Anstrengung gewesen, um “Massenarbeitslosigkeit” zu vermeiden.

Inzwischen sei die Situation am Arbeitsmarkt besser, weshalb die Corona-Kurzarbeit mit Ende März wie geplant ausläuft. Die reguläre Kurzarbeit läuft noch bis Ende Juni weiter, demnächst sollen laut Kocher Gespräche mit den Sozialpartnern beginnen, um dieses Modell zu verlängern.

3-G-Regel soll auch am Arbeitsplatz fallen

Im Ministerrat am Mittwoch wurde aber eine technische Anpassung beschlossen: Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wurde von 24 auf 26 Monate verlängert. Denn jene Betriebe, die seit Beginn der Krise Corona-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, würden nun an die Grenze stoßen. Mit der Änderung können sie noch bis Ende Mai zwei Monate reguläre Kurzarbeit anhängen. Dies gebe den Betrieben und Arbeitnehmern Planungssicherheit, argumentierte Kocher. Er geht davon aus, dass davon rund 4.000 Betriebe betroffen sind, besonders aus den Bereichen Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Flugverkehr und Stadthotellerie.

Mit den weitgehenden Öffnungen im März in den meisten Lebensbereichen soll auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz fallen, bekräftigte Kocher – diese Aussage des Arbeitsministers sorgt nun aber für Verwirrung: Soll die Impfpflicht somit auch am Arbeitsplatz eingeführt werden? (der eXXpress berichtet) Die Verantwortlichkeit verlagere sich damit wieder auf die Betriebe. Für Details müsse man aber die Verordnung des Gesundheitsministers abwarten.