Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch in München einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

Im Dezember hatte bereits das Oberverwaltungsgericht im deutschen Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Das Gericht hatte seine Entscheidung damals unter anderem damit begründet, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.