Aus Protest gegen ein neues russisches Gesetz hatte der Verband im Juli die Champagner-Produzenten aufgefordert, ihre Tropfen vorerst nicht mehr nach Russland zu verkaufen. Das Gesetz legt fest, dass die kyrillisch geschriebene Bezeichnung “Schampanskoje” (“Champagner”) russischem Sekt vorbehalten ist. Ausländische Produkte dürfen hingegen nur noch als “Schaumwein” verkauft werden. Laut Wirtschaftsverband kann die unübersetzte Originalbezeichnung “Champagne” in lateinischer Schrift aber weiter benutzt werden.

Zwar sind dem Bericht von “Terre de vins” zufolge mehrere Schreiben der französischen Regierung nach Moskau bisher ohne konkrete Folgen geblieben. Der Verband sehe dennoch ein gestiegenes Bewusstsein für das Thema geschützter Herkunftsangaben in Russland und Frankreich. Außerdem stehe das wichtige Festtagsgeschäft vor der Tür. Auch die EU-Kommission hatte sich in dem Streit um die Rechte der Champagner-Produzenten besorgt gezeigt. (APA)