Während der Corona-Pandemie eingeführte Regelungen – wie die Möglichkeit von Videokonferenzen – gelten im Justizbereich weiter. Bis Jahresende können, wenn es nötig ist, mündliche Verhandlungen, bestimmte Anhörungen und Beweisaufnahmen “unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung” durchgeführt werden. Außerdem bleibt die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gebührenfrei.

Nur FPÖ dagegen - "Keine Ausnahmesituation mehr"

Dies bringt die – mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS – am Donnerstag im Nationalrat beschlossenen Verlängerung der Covid-19-Justiz-Begleitgesetze. Die FPÖ lehnte sie ab, weil aus ihrer Sicht keine “Ausnahmesituation” mehr gegeben ist.

Repariert wurde das Vertragsversicherungsgesetz. Künftig gibt es ein “ewiges Rücktrittsrecht” für Lebensversicherungen, wenn die Rücktrittsbelehrung grob fehlerhaft war oder überhaupt fehlte. Die Betroffenen haben dann Anspruch auf die Rückzahlung der Prämien und nicht mehr nur auf den Rückkaufswert.

Diese bisherige Regelung hatte gegen EU-Recht verstoßen, es gebe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, erläuterte Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die neuen Regeln treten mit 1. August in Kraft und gelten rückwirkend für entsprechende Fälle von Rücktritten, die nach dem 31. Dezember 2018 erklärt wurden.

Bestätigt: Kickl wird nicht ausgeliefert

Bestätigt wurde vom Nationalrat die – schon am Mittwoch im Immunitätsausschuss gefasste – Entscheidung, dass FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl nicht “ausgeliefert” wird im Zusammenhang mit seiner Empfehlung für ein Medikament zur Behandlung von Corona. Der Magistrat Wien wollte gegen den freiheitlichen Fraktionschef nach dem Arzneimittelgesetz vorgehen, aber die Parlamentarier sehen einen Zusammenhang mit Kickls Tätigkeit als Mandatar und ermöglichten die Verfolgung nicht. Mit diesem einstimmigen Beschluss (ohne Debatte darüber) endete das Mai-Plenum.