In der Neuauflage des Prozesses gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) wird am Donnerstag am Straflandesgericht Wien ein Urteil erwartet. Die Verhandlung musste zum Teil wiederholt werden, da das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Ersturteil aufgehoben hatte. Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, hatten bedingte Haftstrafen erhalten.

Weitere Chats vorgelegt

Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache wegen Bestechlichkeit betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen – in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei – gespendet.

Gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages gab die Richterin – ohne Details zu nennen – bekannt, dass die WKStA noch weitere Zeugen beantragt und weitere Chats vorgelegt hatte, was ein Urteil möglicherweise verzögern könnte. Allerdings bezweifelte sie zumindest, ob wirklich jede einzelne Meldung für das Verfahren relevant ist. Grubmüllers Seite wiederum beantragte die Befragung des SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter um zu beweisen, wie sich der Angeklagte über die SPÖ geärgert hatte.