Die schon seit Freitag angekündigte Ausdehnung der Maskenpflicht und die Verkürzung der Absonderung für Corona-Infizierte ist nun fix. Nach zähem innerkoalitionärem Ringen legte das Gesundheitsministerium am Mittwochnachmittag die neuen Regeln vor. Demnach wird die Maskenpflicht auf alle Innenräume ausgedehnt – für Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 100 Personen ohne Sitzplatz ist es alternativ auch möglich, Personen ohne Maske, dafür mit 3G-Nachweis einzulassen.

Ausnahmen der Maskenpflicht

In Kraft treten die Neuerungen mit Donnerstag. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte die Änderungen im Kern bereits am vergangenen Freitag angekündigt, damals noch von einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen gesprochen, die eigentlich bereits mit dem heutigen Mittwoch in Kraft hätte treten sollen. Am Mittwochnachmittag einigte man sich nun auf eine etwas aufgeweichte Variante.

Zwar ist die FFP2-Maske künftig wieder überall in Innenräumen zu tragen. Allerdings gibt es eine Reihe Ausnahmen: Neben dem privaten Wohnbereich muss generell auch am Verabreichungsplatz in der Gastronomie (wo grundsätzlich Maskenpflicht herrscht) keine Maske getragen werden, ebenso nicht bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung (beruflich wie auch privat).

Quarantäne wird verkürzt

Auch die Empfehlung für die Absonderung von bestätigten Corona-Fällen wird geändert: Ab dem fünften Tag der Absonderung gilt – wenn man 48 Stunden keine Symptome mehr hat –  ist die Absonderung beendet. Ein Freitesten ist nicht mehr erforderlich. Jedoch gilt eine Verkehrsbeschränkung für weitere fünf Tage.

Zudem gibt es neue Sonderregel bezüglich der Quarantäne für das Gesundheitspersonal – Asymptomatisch oder leicht Erkrankte, die seit zwei Tagen keine Symptome mehr haben, sollen bei “akutem Personalmangel” nach fünf Tagen auch ohne negativen Test wieder arbeiten gehen können. Bei Kontakt mit Personen der Risikogruppen muss jedoch verpflichtend eine Schutzausrüstung getragen werden.