Fast alle Beschäftigten müssen ab dem 1. November entweder geimpft, getestet oder genesen sein, wenn sie zur Arbeit kommen. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich.

Damit entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall – vorausgesetzt die 3G-Pflicht wird umgesetzt. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben – dort auch für Besucher.

Corona-Regeln im Tourismus

Die Verordnung schafft auch für den Wintertourismus in zwei wesentlichen Fragen Klarheit. Zur Nutzung der Seilbahnen ist nicht nur eine Maske, sondern auch ein 3G-Nachweis notwendig. Personen, die die Seilbahn zur Deckung der alltäglichen Bedürfnisse nützen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Das bedeutet, wer am Berg wohnt und ins Tal zum Einkaufen oder zum Arzt fährt, muss nicht zwingend getestet, genesen oder geimpft sein.

Auch Apres Ski ist in diesem Winter wieder möglich. Allerdings gelten dort die strengeren Regeln analog zur Nachtgastronomie. Im Klartext: Wer nur getestet ist, muss einen höherwertigen PCR-Test vorweisen können, um Einlass zu finden. Ab einer Belegung von 300 Intensivbetten, die schon in kurzer Zeit erreicht sein könnte, sind dann bloß noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

Das gilt in der Gastronomie/bei Veranstaltungen

Sehr locker bleiben die Regelungen in Gastronomie und Hotellerie sowie bei Veranstaltungen. Hier werden weiter sogar die mäßig aussagekräftigen Wohnzimmer-Tests im Rahmen von 3G akzeptiert. Antigentests dürfen nur 24 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. “Ausnahmsweise” können Selbsttests auch vor Ort abgenommen werden, also beispielsweise vor einem Lokal. Für Wien gilt all das nicht. Hier werden schon länger nur noch PCR-Tests akzeptiert.

Allerdings könnten die Regeln auch in den anderen Bundesländern bald strenger werden. Sind 300 Intensivbetten belegt, werden die Wohnzimmer-Tests verschwinden.

Corona-Regeln auf den Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmärkte können heuer in Szene gehen. Die Regeln sind laut Gesundheitsministerium so angepasst, dass keine Umzäunung mehr notwendig ist. Alternativ kann auch mit Bändern ein 3G-Nachweis dargestellt werden.

3G für Spitzensportler

Neues gilt für Leistungssportler. Sie brauchen einen 3G-Nachweis, sofern die Möglichkeit besteht, dass sie mit anderen Personen bei der Ausübung des Sports/Trainings zusammentreffen. Das heißt, wenn man nicht gerade alleine über einen Sportplatz läuft, wird ein Nachweis nötig sein.

Coronatest in Schulen

Eine Klarstellung gibt es bezüglich der Tests an Schulen. Diese werden auch von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt, obwohl in der Regel nur an Montagen und Mittwochen getestet wird und so die normale Gültigkeit am Wochenende bereits überschritten wäre.

Die Regelungen in den Bundesländern

In Wien gelten bekanntlich scharfe Corona-Regeln. Dort gilt in der Nacht-Gastronomie und bei Events ab 500 Personen die 2G-Regel. Nach Salzburg und Oberösterreich hat nun auch Steiermark die Corona-Regeln verschärft. Ab dem 8. November wird Ungeimpften in der Steiermark der Zutritt in die Nachtgastronomie sowie zu Veranstaltungen mit über 500 Besuchern verwehrt. Für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich in Spitälern, Kuranstalten, Pflegeheimen und Ordinationen gilt ab diesem Zeitpunkt zudem die 2,5G-Regel – gearbeitet werden darf also nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet.

“Die Impfquote in der Steiermark liegt bei 63 Prozent Vollimmunisierung. Das ist viel, aber zu wenig. Daher habe ich seit Wochen einheitliche bundesweite Regelungen verlangt. Ich bekenne mich zum Stufenplan der Bundesregierung, aber wir werden von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen,” meinte Steiermarks Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.

Dazu kommt eine FFP2-Pflicht in Kundenbereichen, bei Kulturevents und bei religiösen Zusammenkünften. Vor einer Woche wurde dies bereits für Salzburg angeordnet. In Oberösterreich gilt die Maßnahme ab Freitag. Dort gilt ab dem 27. Oktober für alle Kunden in allen Geschäften, Einkaufszentren und Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken eine FFP2-Maskenpflicht. Ab dem 1. November wird für Mitarbeiter die 3G-Regel laut der Bundesvorgabe in Kraft treten.

Grundsätzlich gilt derzeit in den Bundesländern die FFP2-Maskenpflicht nur in Geschäften des täglichen Bedarfs und darüber hinaus für all jene, die nicht vollimmunisiert sind. Ab 1. November muss jeder, der den 3G-Nachweis nicht erfüllt im Handel eine FFP2-Maske tragen.