So soll in ganz Österreich eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gelten, und wie bisher im Öffentlichen Nahverkehr, im Lebensmittelhandel und Behörden. Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung wieder die Nutzung von Homeoffice.

Die Absonderungsregeln für Infizierte werden überarbeitet, um die angespannte Personalsituation zu erleichtern, vor allem in Spitälern und Altenheimen.

Was sich nicht ändern

Unverändert gilt für die Besucher und Mitarbeiter von Spitälern und Altenheimen 3G bzw. ein “Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr”. Immerhin bleibt die Sperrstunde aufgehoben und die Nachgastronomie geöffnet, und keine zahlenmäßigen Beschränkungen für Veranstaltungen – hier ist lediglich nach wie vor ab 50 Personen ein Präventionskonzept und ein COVID-Beauftragte bereitzustellen. Auch Essen und Trinken ist dort weiterhin erlaubt.

Für die Nachtgastro gibt es wohl trotzdem eine Einschränkung. Das Comeback der 3G-Regel steht im Raum. Man muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Dafür müsse aber keine Maske getragen werden.

Und was Einreisen aus dem Ausland betrifft, sind sie im Rahmen der 3G-Regeln erlaubt, sofern die Betreffenden aus keinem Gebiet mit Virusvarianten stammen.

Sonderregelungen für Wien

Da in Wien bekanntlich vieles anders ist, heißt es in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen: 2G+ Regel für Besucher und Begleitpersonen sowie eine Besucherzahl-Begrenzung. Betreuer unterliegen der 2,5G Regel  und müssen sich zweimal in der Woche testen lassen. (Diese Bestimmungen gelten so auch in Kärnten).

In Schulen gilt die FFP2-Maskenpflicht überall, selbst am Sitzplatz der Schüler. In der Steiermark nur für schulfremde Personen.

Antigentests von zu Hause aus werden nicht anerkannt.

Was bedeuten 2,5G und Co.:

  • 2G-Nachweis: Als 2G-Nachweis gelten Nachweise über eine Impfung oder Genesung sowie ein Absonderungsbescheid
  • 2,5G-Nachweis: Als 2,5G-Nachweis gelten Nachweise über eine Impfung oder Genesung , ein Absonderungsbescheid sowie ein negativer PCR-Test (max. 48h nach Probenentnahme)
  • 2G+ Nachweis: geimpft oder genesen plus aktueller Test, 2G++ bedeutet: geimpft oder genesen plus aktueller Test einer offiziellen Teststelle sowie Tragen einer FFP2-Maske
  • 3G-Nachweis: Als 3G-Nachweis gelten Nachweise über eine Impfung oder Genesung , ein Absonderungsbeschied sowie ein negativer PCR-Test (max. 48h nach Probenentnahme) oder Antigentest (max. 24h gültig nach Probenentnahme)