Neue Details zum Verordnungsentwurf zur Impfpflicht sickern durch. Die Verordnung soll heute im Bundesrat durchgewunken werden. Nun sind zwei Änderungen bekannt gewordenen. Sie konkretisieren, wer die Impfpflicht erfüllt und wer nicht. Offensichtlich nimmt die Politik damit auf Genesene, aber auch auf ausländische Pflegekräfte, Touristen und Diplomaten Rücksicht.

Gemäß dem ursprünglichen Entwurf hätte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nämlich 3025 Diplomaten zur Impfung gezwungen, selbst wenn ihnen bereits drei Mal Impfstoffe verabreicht wurden, die in Österreich nicht anerkannt sind. Der eXXpress machte bereits im Vorjahr auf die skurrilen Folgen des Erstentwurfs für die Diplomatenstadt Wien aufmerksam.

Im Ausland zugelassene Impfstoffe anerkannt

Wer sich zwei Mal nach einer Genesung impfen ließ, hat demnach die Impfpflicht erfüllt. Bei zwei Impfungen vor der Genesung gilt das freilich nicht. Das geht aus dem Papier zur Verordnung hervor, aus dem der „Kurier“ nun zitiert.

Als geimpft sollen darüber hinaus Personen gelten, die „mindestens zwei Impfungen mit im Ausland zugelassenen und nicht anerkannten oder nicht zentral zugelassenen Impfstoffen“ vorweisen können. Den in Österreich arbeitenden Pflegekräften kommt man hier offensichtlich entgegen, und nicht nur ihnen: Touristen und Diplomaten erleichtert man damit ebenfalls die Erfüllung der Impfpflicht.

Bis zu 3600 Euro Strafe

Die Impfpflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren gelten – so der Plan. Ausnahmen gelten für Schwangere, für jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Genesene (180 Tage lang). Der Strafrahmen reicht bis 3600 Euro. Ab Mitte März wird kontrolliert.