Nachdem am vergangenen Samstag ein Mann syrischer Herkunft (27) in einem ICE Zug, der gerade durch die deutsche Oberpfalz fuhr, völlig unvermittelt mit einem Messer auf Mitfahrende losgegangen war und drei Menschen verletzt hatte, rätselten Ermittler über das Tatmotiv. Nur einen Tag nach dem Vorfall kamen die Ermittler am Sonntag zu dem Schluss, dass kein islamistisches oder terroristisches Motiv hinter der Messerattacke von Abdalrahman A.  zu erkennen sei – wie die deutsche “Bild” berichtete, ging ein Gutachter der Staatsanwaltschaft davon aus, dass der “psychisch auffällige” Mann unter Wahnvorstellungen sowie womöglich an Schizophrenie leide. Diese erste Diagnose würde im Verlauf des Strafprozesses auch die Schuldfähigkeit des Mannes untergraben. Doch nun, rund eine Woche nach der Tat, tauchen Zweifel an der Unzurechnungsfähigkeit des Syrers auf.

Wie die “Bild” am späten Freitagabend berichtet, zeigt sich der renommierte Tübinger Gerichtsgutachter Peter Winckler (61) überzeugt davon, dass das Verhalten des Angreifers gegen eine psychische Erkrankung und eine vermeintliche Schuldunfähigkeit des Flüchtlings, der im Jahr 2014 nach Deutschland eingereist war, spreche. Der Mann hatte vor und während der Tat und auch während seiner Festnahme im Zug immer wieder laut “Ich bin krank, ich brauche Hilfe!” geschrien. Laut Winckler widerspricht dieses Verhalten jedoch klar einer akuten Schizophrenie.

Ermittlungen dauern an

In einem Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung” (NZZ) meint Winckler, der im Laufe seiner Karriere bereits über 2500 Gutachten erstellt hat: “Als Psychiater sage ich zwar: (…) Es gibt nichts, was es nicht gibt. Aber diese Äußerung des Tatverdächtigen bei der Festnahme macht mich schon sehr stutzig.”

Und nun? Die Ermittlungen im Fall Abdalrahman A. dauern weiter an. Nach seiner Festnahme durchsuchten die Beamten nicht nur die Wohnung des Syrers, sondern befragten auch dessen ebenfalls in Deutschland wohnhaften Vater. Auch am Montag nach der Tat wurden weitere Wohnungen durchsucht. Laut aktuellen Informationen wurden  in der Wohnung des Täters ein Handy sowie Unterlagen in Papier- und elektronischer Form sichergestellt. Die Auswertung dieser Gegenstände soll mehr Klarheit oder zumindest Hinweise auf ein mögliches Motiv sowie einen etwaigen ideologischen Tathintergrund bringen.