Am Mittwoch hat die Bundesregierung die neuen Öffnungsschritte am 5.März, auch “Freedom Day” genannt, verkündet – mit diesem Tag soll Österreich zu großen Teilen nämlich seine “Freiheit” wiedererlangen und sich aus den Fängen vieler unliebsamer Pandemie-Maßnahmen befreien können. So zumindest der euphorische Plan der Entscheidungsträger rund um Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Doch blieben am Mittwoch noch einige Fragen offen – so zum Beispiel die wichtige Frage, wie es denn ab März in den Schulen weitergehe (hier verwies Mückstein auf Bildungsminister Polaschek, der in den nächsten Tagen aufklären soll) und, ganz besonders brisant: Wie es denn mit der Impfpflicht weitergehen soll. Denn für Viele steht die Aufhebung der G-Regeln mit dem Festhalten an der Impfpflicht im Widerspruch. Nicht so für Gesundheitsminister Mückstein, wie er auch am Mittwochabend in der “ZiB” erneut bekräftigte. Im Interview mit Armin Wolf war es auch, dass Mückstein bestätigte, dass die Impfpflicht sehr wohl noch einmal geprüft werden soll – und zwar von einem eigens einberufenen Berater-Gremium. Dieses existierte am späten Mittwochabend allerdings noch nicht – Donnerstagmittag dann aber schon.

Entscheidung über Impfpflicht-Gesetz soll am 8. März stehen

In einer Aussendung stellte die Bundesregierung vier Experten vor, die in den nächsten Tagen beraten und entscheiden sollen, wie sinnvoll eine Impfpflicht an diesem Punkt der Pandemie noch ist. Sie haben die Macht, die Impfpflicht – und damit die Strafen ab 15. März – doch noch zu verhindern oder auszusetzen. Eine Entscheidung soll nach dem “Freedom Day”, aber vor dem 15. März fallen – neuer “Stichtag” ist der 8. März.

Das sind die Experten:

Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur (Oxon) (Professor eines rechtswissenschaftlichen Faches; Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Juridicum Wien, Medizinrecht, Mitglied von GECKO)

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.) (Professorin eines rechtswissenschaftlichen Faches, Institut für Zivilrecht Juridicum Wien, Mitglied der Bioethik-Kommission)

Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch (medizinischer Fachexperte, Facharzt für Tropenmedizin sowie für Hygiene und Mikrobiologie, Mitglied des nationalen Impfgremiums, Mitglied von GECKO)

Univ.-Prof. DDr. Mag. Eva Schernhammer (medizinische Fachexpertin, Fachärztin für Innere Medizin, Professorin für Epidemiologie, Leiterin der Abteilung für Epidemiologie der Medizinischen Universität Wien, Mitglied von GECKO)

Drei von vier Experten sind Teil der GECKO-Kommission

Beim Durchsehen der Namen des “neuen” Berater-Gremiums fällt auf: So neu ist diese Kommission gar nicht. Drei der vier Experten sitzen bereits im GECKO-Krisenstab. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die GECKO-Kommission die Öffnungsschritte am 5. März nicht empfohlen hatte – ganz so, wie auch Virologin van Laer und andere Experten nach der Verkündung des “Freedom Day” Bedenken geäußert hatten, dass es vielleicht noch zu früh für so groß angelegte Lockerungen sei. Inwiefern diese Einstellung zu den Öffnungsschritten auch in die Entscheidung zum Aussetzen oder Durchsetzen des Impfpflichtgesetzes einfließen wird, bleibt abzuwarten.

Nehammer: "Mit der Kommission setzen wir um, was wir angekündigt haben"

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erklärt die Einsetzung der Kommission so: “Mit der Einsetzung dieser Kommission setzen wir um, was wir angekündigt haben. Es ist ein Team aus hoch qualifizierten Expertinnen und Experten aus Medizin und Recht, das uns bis 8. März einen Bericht über wesentliche Fragen geben wird.”  Auf dieser Basis werde man weitere Entscheidungen treffen können. “Wir haben das Impfpflichtgesetz aus gutem Grund so gebaut, dass wir auf Entwicklungen auch entsprechend flexibel reagieren können.”

Die Kommission wird ihre Arbeit schon am Freitag aufnehmen und mit der Aufarbeitung dieser Fragestellungen beginnen. Nehammer dankt den Mitgliedern der Kommission “ausdrücklich dafür, dass sie diese Aufgabe angenommen haben und uns mit ihrer Arbeit und Expertise unterstützen.”