Mit 1. Juli treten Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Neuwagen in Kraft. Dadurch werden zahlreiche Pkw massiv teurer. Vor allem für Familien-Vans, die allein ob ihrer Größe eine gewisse Leistung benötigen, wird zukünftig tief in die Tasche gegriffen werden müssen. Werden 2021 3600 Euro mehr für einen VW Sharan Family zu zahlen sein, sind es kommendes Jar bereits knapp 4000 Euro.

Auch ein Audi Q5 wird durch die Abgabenerhöhung bald zum unleistbaren Traumauto – über 6000 Euro mehr muss man für dieses Fahrzeug ab 1. Juli bezahlen. Ein Porsche wird zusehends unleistbarer,  für einen Macan steigt die NoVA von 11.840,- auf 19.350 Euro.

Bei Klein-LKW steigt die NoVa um über 20.000 Euro

Besonders bitter wird es für Kleintransporter wie etwa den Fiat Ducato 2,3 Multijet. Hier steigt die NoVA von 0 Euro auf 21.281,80 Euro. Bei einem Mercedes Benz Sprinter sind es immer noch 17.026 Euro.

Für alle Kfz, die der NoVA unterliegen, wird die am CO2-Emissionswert orientierte Berechnung weiter ökologisiert. Für Pkw und Kombi (Klasse M1) sowie für Klein-Lkw (Klasse N1) wird die Steuer zunächst am 1. Juli 2021 und danach jährlich am 1. Jänner erhöht: Der CO2-Abzugsbetrag und der Malusgrenzwert werden verringert, währenddessen die Malusbeträge und der Höchststeuersatz erhöht werden. Erhöht wird auch der Höchststeuersatz für Kfz, für die kein CO2-Emissionswert vorliegt.

Emissionsfrei bleibt steuerfrei

Steuerfrei sind ab 1. Juli alle Kfz, die aufgrund Ihres Antriebs keine CO2-Emissionen aufweisen, unabhängig von ihrer Antriebsart, also nicht nur mehr elektrisch oder elektrohydraulisch angetriebene Fahrzeuge. Für Tageszulassungen bis drei Monaten und Vorführfahrzeuge entfällt die Steuer, ohne dass hierfür die Vergütung beantragt werden muss.

Menschen mit mobilen Einschränkungen müssen ebenfalls gut Acht geben

Für Menschen mit mobiler Beeinträchtigung gibt es hingegen eine Verschärfung. Sie sind von der Kfz-Steuer weiterhin befreit, wird der Nachweis für die Befreiung aber zu spät eingereicht – der Kunde muss sie dem Händler vorlegen und dieser muss sie einreichen -, geht nunmehr die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, also den Kunden, über.

Wenige Ausnahmen

Ausgenommen von den Änderungen mit 1. Juli sind unter anderen Kfz, die im übrigen Unionsgebiet vor dem 1. Juli 2021 zugelassen waren. Sowie Kfz, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. November 2021 erfolgt. “Wird also ein schriftlicher Kaufvertrag für einen bisher befreiten Klein-LKW (Klasse N1) bis 31. Mai 2021 abgeschlossen, muss keine NoVA entrichtet werden, wenn das Kfz bis zum 31. Oktober 2021 geliefert wird. Auch beim Kauf eines bereits vor dem 1. Juli 2021 zugelassenen Klein-LKW fällt keine NoVA an”, so die Wirtschaftskammer.

Die Kammer hatte gestern im Wirtschaftsparlament gegen die Stimmen der Grünen beschlossen, noch einen letzten Anlauf gegen die NoVA-Änderung zu unternehmen. Die Gesetzesänderung zur Normverbrauchsabgabe solle bis auf Weiteres aufgeschoben und neu verhandelt werden, so der Wunsch an die Regierung.

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