Was ist der Preis für die Ablehnung einer Impfung? Auf diese Frage, die vor allem vielen impf-skeptischen Menschen auf der Seele brennt, hat die Bundesregierung im Rahmen einer überraschenden Pressekonferenz zur anstehenden Einführung der Impfpflicht in Österreich eine Antwort gegeben.

Jeder kann ab Mitte März kontrolliert - und gestraft - werden

Wie der eXXpress berichtete, hält die Regierung nämlich an ihrem Zeitplan zur Einführung der Impfpflicht mit Anfang Februar fest. Nach einer Übergangsphase, die ungeimpften Personen noch die Möglichkeit gibt, sich ein Jaukerl zu holen, bevor das Nicht-Geimpftsein zu einem Kontrolldelikt wird, wird streng kontrolliert – und gestraft.

Jeder Mensch kann dabei kontrolliert werden und muss, wenn er nicht geimpft ist, mit einer Anzeige sowie mit harten Strafen rechnen. Der Strafrahmen reicht hier von mindestens 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis zu 3600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Lichtblick für Impfverweigerer: Strafen haben eine Grenze

Allerdings ist das Verhängen von Strafen nicht unendlich oft möglich: Hier gibt es eine maximale Deckelung, wie Verfassungsministerin Karoline Edstadler betonte. Demnach müssen Ungeimpfte in der zweiten Phase maximal vier Mal Strafe im Jahr zahlen – das bedeutet: Wer Pech hat und vier Mal in einem Jahr auf der Straße erwischt wird, muss in einem sogenannten “abgekürzten Verfahren” gemäß einer einmaligen Strafe von 600 Euro bis zu 2400 Euro zahlen. Sollte noch ein ordentliches Verfahren dazukommen, erhöht sich die Maximalstrafe gemäß aktuellen Informationen mit plus 3600 Euro auf bis zu 6000 Euro.

Vermögende Österreicher könnten diese Strafandrohung als “Impfsteuer” sicher leichter wegstecken – der Normalverdiener wird mit dieser Strafandrohung aber mit Sicherheit zum Impfen gezwungen.

Auch automatisierte Impfstrafverfügungen möglich

Wenn epidemiologisch notwendig, können in einer dritten Phase außerdem automatisierte Impfstrafverfügungen (nach Erinnerung) ausgestellt werden. Ziel sei weiterhin die Menschen zum Impfen zu bringen und nicht zu strafen, daher kann man Impfpflicht zwei Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung durch nachgeholte Impfung straffrei werden.

Verfassungsministerin Edtstadler betont hierbei aber, dass es nicht das Ziel der Regierung sei, zu strafen – darum auch die Deckelung der Strafen mit einer Maximalanzahl – sondern das Gemeinwohl und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.