Das Gesetz aus der Feder von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der Familienministerin Lisa Paus (Grüne) trägt den Titel “Selbstbestimmungsgesetzes”. Darin wird alles neu geregelt, was bisher unter das Transsexuellengesetz von 1980 fiel. Aber nicht nur ein schnöder Gesetzestext wird aktualisiert – auch für die Natur gelten bald neue Regeln.

Alle dürfen mitmachen

Mit einem Besuch auf dem Standesamt wird aus Paul, der sich 2022 noch als Mann fühlte, schon 2023 eine weibliche Paula. Eine Geschlechtsumwandlung braucht es dafür nicht. Das ist vor allem dann gut, wenn Paula es sich 2024 wieder anders überlegt und lieber ein Stefan wäre. Mitmachen können alle Personen ab 14. Jüngere brauchen die Einverständnis der Eltern.

Es droht Bußgeld

Paus und Buschmann gehen aber laut “Bild” davon aus, dass nur wenige Menschen ihr Geschlecht öfter als einmal wechseln würden. Nur 1,5 Prozent sollen das sein. Transsexualität sei ja schließlich keine Modeerscheinung.

Kein Gesetz ohne Strafen: Wer Paula absichtlich Paul nennt, muss büßen. Unklar ist aber noch, auf welche Toilette nicht umgewandelte Personen dann gehen dürfen.
„Die Benutzung öffentlicher Toiletten ist nicht Gegenstand besonderer rechtlicher Regelungen. Sie wird auch durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt werden“, heißt es aus dem Justizministerium. Also, jeder wo er/sie mag. Auch schon egal.

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