213 Schafe illegal geschächtet: Milde Urteile
Bei einer rituellen Schächtung – einem islamischen “Schlachtfest” – wurden in Niederösterreich 213 Schafe ohne Betäubung getötet. Es drohten beim Prozess jahrelange Haftstrafen, aber für die Tierquäler gab es nur milde Urteile.
Fünf Türken, ein Afghane und der zuständige Tierarzt mussten sich in Wiener Neustadt wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Die Beschuldigten sollen im vergangenen Jahr auf einem Schlachthof in Haschendorf 213 Schafe im Zuge einer religiösen Schächtungszeremonie ohne Betäubung getötet und dabei unnötig gequält haben.
Geldstrafen und bedingte Haftstrafen
Die höchste Strafe fasste bei der Urteilsverkündung allerdings der Tierarzt aus. Er soll nicht während der gesamten Schlachtung anwesend gewesen sein und die Einhaltung der Abläufe somit nicht kontrolliert haben. Dadurch sei den Tieren unnötiges Leid angetan worden, so die Staatsanwaltschaft. Er wurde wegen Amtsmissbrauchs zu elf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Für die weiteren sechs Angeklagten fielen die Urteile erstaunlich mild aus. Ein Mitarbeiter wurde zu sechs Monaten bedingter Haft, ein weiterer Helfer zu einer Geldstrafe verurteilt. In vier Fällen endete der Prozess mit Diversionen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Tierschützer veröffentlichten grausame Videoaufnahmen
Der Fall kam durch den Verein gegen Tierfabriken (VGT) ins Rollen, der Video-Aufnahmen von der Schächtung veröffentlichte. Auf diesen ist zu sehen, dass ein Großteil der Tiere mit einem nicht sauberen Schnitt getötet wurden und es teilweise sogar mehrere Schnitte brauchte. Die Schafe hätten dadurch unnötige Qualen erlitten, so die Anklage. Zu den unsauberen Tötungen sei es deshalb gekommen, weil sich der amtlich zugelassene Schächter an der Hand verletzt hatte und deshalb andere, unqualifizierte Mitarbeiter einspringen hätten müssen. Der VGT protestierte vor dem Gerichtsgebäude gegen das milde Urteil und forderte bessere Kontrollen in Schlachthöfen. In Österreich ist das betäubungslose Schlachten von Tieren im Zuge religiöser Zeremonien unter Aufsicht eines Tierarztes grundsätzlich erlaubt.
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