Acht Jahre Haft für tödlichen Bauchtritt in Graz – keine Verurteilung wegen Mordes
Ein 29-Jähriger wurde wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, nachdem sein Opfer an den Folgen eines Bauchtritts starb. Die Geschworenen sahen keine Tötungsabsicht, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 29-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Jänner einen anderen Mann attackiert und ihm unter anderem einen wuchtigen Bauchtritt verpasst. Das Opfer starb danach an einer Fettembolie. Die Geschworenen erkannten darin allerdings keine Tötungsabsicht. Daher wurde er nicht wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Prozess hatte bereits vor einer Woche begonnen. Der Beschuldigte hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten. Vier der Geschworenen hatten ihm geglaubt und gegen Mord gestimmt, während die anderen vier Laienrichter keine Tötungsabsicht sahen. Der 29-Jährige wurde daher im Zweifel nicht wegen Mordes verurteilt. Bei der absichtlich schweren Körperverletzung waren sich aber alle acht Geschworenen einig.
Auch gegen zweite Person aggressiv
Das Opfer hatte durch die Tritte vor einem Lokal Serienrippenbrüche sowie einen Milz- und einen Leberriss erlitten. Dadurch kam es zu einer Fettembolie, wodurch der Mann noch an Ort und Stelle gestorben war. Einen anderen Kontrahenten hatte der Beschuldigte ebenfalls versucht schwer zu verletzen. (APA/red)
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