Anordnung von Papst Franziskus: Vertrauter von Benedikt XVI muss Rom verlassen
Georg Gänswein, der Privatsekretär des im Dezember verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI, muss auf Anordnung von Papst Franziskus Rom verlassen. Der Entscheidung sei ein mehrwöchiges „Hin und Her“ vorausgegangen. Er machte sich mit seiner Buchveröffentlichung im Vatikan unbeliebt.
Georg Gänswein (66) muss den Vatikan verlassen. Er soll in seine Heimat, ins Bistum Freiburg zurückkehren. Dies aber ohne Amt. Zuletzt wurden Gerüchte laut, dass er Erzbischof von Bamberg werden könnte, da der dortige Bischofssitz nach dem Rücktritt von Ludwig Schick vakant geworden sei.
Seit dem Tod des emeritierten Pontifex im Dezember 2022 wartet der Deutsche auf neue Aufgaben von Papst Franziskus. Es gab auch Spekulationen über eine Versetzung als vatikanischer Botschafter nach Costa Rica. Nun soll er nach Freiburg zurückkehren, wo er Theologie studiert hat, im Mai 1984 zum Priester geweiht worden ist und Ehrendomherr ist.
Differenzen mit Papst Franziskus
Gänswein soll auf Anweisung von Papst Franziskus den Vatikan bis spätestens 1. Juli verlassen. Dies sei normal, da die Privatsekretäre der Päpste, nach deren Ableben in ihre Diözesen zurückkehren. So wie Stanislaw Dziwisz, der nach dem Tod von Johannes Paul II. nach Krakau zurückkehrte.
Mit der Veröffentlichung des Buches „Nichts als die Wahrheit“ machte sich Gänswein im Vatikan nicht beliebt. Im Buch schildert er seine Enttäuschung über die Beurlaubung als Präfekt des päpstlichen Haushaltes im Jahr 2020. Er veröffentlichte auch Inhalte, teils privater Briefe mit dem Papst aus Argentinien.
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