Anschlag in Wien: Terror-Helfer erneut verurteilt - diesmal lebenslänglich
Nach einem neuerlichen Prozess am Wiener Landesgericht wurden am Mittwoch drei Männer, die bereits im Februar 2023 wegen Beihilfe zum Mord im Zusammenhang mit dem Wiener Terroranschlag verurteilt worden waren, erneut schuldig gesprochen.
Dieses Mal ging es um die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS). Die Geschworenen folgten der Anklage und verhängten gegen zwei der Angeklagten lebenslange Haftstrafen. Der dritte Angeklagte erhielt 20 Jahre Haft.
Die drei Männer waren bereits im ersten Prozess zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der 25-Jährige hatte 20 Jahre Haft wegen Unterstützung des Attentäters und Beschaffung von gefälschten Papieren erhalten. Der 29-Jährige, der den Attentäter bis zum Tattag bestärkt und die Tatwaffen besorgt hatte, war zu lebenslänglich Haft verurteilt worden. Der 23-Jährige, der für den Waffen- und Munitionskauf verantwortlich war, hatte 19 Jahre Haft erhalten.
Im neuen Prozess ging es nun darum, ob die drei Männer auch Mitglieder des IS waren. Die Angeklagten bestritten dies, die Staatsanwaltschaft hingegen war überzeugt von ihrer Schuld. Sie verwies unter anderem auf die Tatsache, dass die Männer IS-Propaganda verbreitet hatten.
Straferhöhungen für Mittäter in Prozess-Wiederholung
Die Geschworenen sahen es am Ende genauso und sprachen die Männer schuldig. In ihrem Schlussplädoyer hatte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für alle drei Angeklagten gefordert. Sie argumentierte, dass die Männer “in Kauf genommen” hätten, dass der Anschlag passiert.
Die Verteidiger der Angeklagten plädierten hingegen auf mildere Strafen. Sie argumentierten unter anderem mit dem Alter der Angeklagten und dem Umstand, dass sie sich teilweise von der radikalislamistischen Ideologie distanziert hätten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten Berufung an.
Der neuerliche Prozess war notwendig geworden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil aus dem ersten Prozess in einigen Punkten aufgehoben hatte. Bemängelt wurden unter anderem Fehler in der Rechtsbelehrung der Geschworenen sowie eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs.
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