Arbeit trotz Quarantäne: Fristlose Entlassung ist gerechtfertigt
Dieses Urteil hat es in sich: Eine Frau galt im März 2020 als Covid-Verdachtsfall. Über den behördlichen Absonderungsbescheid informierte sie ihren Arbeitgeber jedoch nicht und ging ganz normal ihrem Job nach. Sie wurde daraufhin entlassen – zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof nun entschied.
Wer trotz Quarantäne in die Arbeit geht, darf entlassen werden. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof nun in letzter Instanz. Eine Frau war am 15. März 2020 auf Covid-19 getestet worden. Gleichzeitig wurde sie als Corona-Verdachtsfall behördlich abgesondert. Ihren Dienstgeber informierte sie weder über den Test noch über die Quarantäne und ging am 16. März – am ersten Tag des landesweiten Lockdowns – in die Arbeit.
Als die Frau einen Tag später ein positives Testergebnis bekam, schickte die Gesundheitsbehörde 23 weitere Mitarbeiter des Unternehmens in Quarantäne. Der Arbeitgeber sprach der Frau deshalb die fristlose Entlassung der Frau aus – aus Sicht der zuständigen Richter zu Recht.
Ist die Entlassung gerechtfertigt?
Allgemeine Verunsicherung kein Grund
Das Unternehmen stützte sich vor Gericht auf den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit. Demnach ist eine Entlassung dann gerechtfertigt, wenn die Befürchtung besteht, dass die „Belange des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer gefährdet sind“ und die Fortsetzung des Dienstverhältnis nicht mehr zumutbar ist, berichtet „Standard“.
Das Gericht sah das auch so: Die Mitarbeiterin habe ihre Kollegen zumindest fahrlässig gefährdet. Das Argument, dass sie an dem Tag möglicherweise noch gar nicht ansteckend war, ließ der Oberste Gerichtshof nicht gelten. Und auch die „gesamtgesellschaftliche Verunsicherung“, die zu Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 herrschte, war laut dem OGH kein Entschuldigungsgrund.
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