Arbeitslosen-Schwindel: Schlosser soll AMS um 52.000 Euro betrogen haben
Der heute 58-jährige Niederösterreicher soll über Jahre hinweg ungerechtfertigt Notstandshilfe vom Arbeitsmarktservice bezogen haben, obwohl er einer heimlichen Vollzeitbeschäftigung nachging. Dem AMS soll so ein erheblicher Schaden entstanden sein – für den Mann gibt es nun eine Haftstrafe, sein Chef könnte der Nächste sein.
In Wiener Neustadt ist in einem schweren Betrugsprozess nun eben ein erstes Urteil gefallen. Der Hintergrund: Ein Mann soll jahrelang unrechtmäßig Arbeitslosengeld beziehungsweise dann Notstandshilfe bezogen haben. Dabei soll der heute 58-Jährige in seinem AMS-Antrag die Angabe gemacht haben, nur geringfügig angestellt zu sein, obwohl er an seinem Artbeitsplatz in einer Schlosserei in Niederösterreich in Wahrheit einer Vollbeschäftigung nachgegangen sein soll. Durch die über Jahre aufrechterhaltenen Falschangaben soll dem AMS ein Schaden von rund 52.000 Euro entstanden sein.
Sohn der Exfreundin ließ Schwindel vor Gericht auffliegen
Aufgeflogen war der Betrug erst, als die Ex-Partnerin des Mannes den Schlosser wegen Stalking anzeigte und dieser in der Folge vor Gericht seine Vermögens- und Arbeitsverhältnisse offenlegen musste. Da sich hier Unstimmigkeiten ergaben, leitete die Staatsanwaltschaft unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht ein.
Seine ehemalige Lebensgefährtin ist es auch, der der Angeklagte die Schuld an seiner nun nicht unbeträchtlichen Misere gibt: “Da steckt meine Ex dahinter”, zeigte sich der Mann am 1. April 2021, dem ersten Tag des Prozesses, überzeugt. Und tatsächlich war es auch der Sohn seiner Ex, der den Mann schließlich schwer belastete: Der 58-Jährige hatte dem jungen Mann eine Lehrstelle in der Schlosserei vermittelt, und da die beiden einen Arbeitsplatz teilten, konnte dieser eine Aussage über das tatsächliche Arbeitspensum des angeblich nur geringfügig arbeitenden Schlossers geben: “Er hat weit über die Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet”, so der Lehrling.
Urteil: Bedingte Haft wegen Betrugs
Der Chef der Schlosserei konnte indessen am 1. April aufgrund einer Corona-Erkrankung noch nicht vor Gericht aussagen, am gestrigen Dienstag, dem 27. April 2021, konnte dieser aber schließlich als Zeuge vor Gericht erscheinen und aussagen.
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Haftstrafe wegen Betruges. Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sich auch sein Chef vor Gericht für seine Rolle in der Schwindelaffäre verantworten muss.
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