Armenier nach brutaler Messerattacke in Haft für abnorme Rechtsbrecher
Im Jänner hatte der Mann (29) eine Passantin (62) in Klagenfurt von hinten attackiert. Ein schockierendes Video zeigt, wie er mehrmals auf sie einstach – der eXXpress berichtete. Der Armenier gab dem AMS dafür die Schuld, das ihm das Geld gestrichen hat. Der Gericht entschied für seine Einweisung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Weil er im Jänner am helllichten Tag eine Passantin (62) in Klagenfurt auf offener Straße mit einem Messer attackiert hat, wird der Armenier (29) in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte der ihm unbekannten Frau dutzende Stiche in Kopf, Hals und Schultern versetzt, wie durch ein Wunder überlebte sie den Angriff.
Mehrmals auf Kopf und Hals eingestochen
Ein schockierendes Video von der Tat, aufgenommen durch eine Überwachungskamera, kursierte im Netz. Es wurde auch im Landesgericht Klagenfurt gezeigt. Darauf zu sehen ist, wie der Armenier auf die Frau, die gerade ihr Fahrrad schob, von hinten zuging und auf sie einstach – mehr als 30 Mal, wuchtig und immer gegen Kopf und Hals. Erst nachdem ein herbeigeeilter Mann dem Angreifer einen Tritt versetzte, ließ dieser von der Frau ab und ging davon. Später stellte er sich der Polizei.
Gerichtsmediziner überrascht über geringe Verletzungen
Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung in der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecherbeantragt beantragt, weil der Mann an paranoider Schizophrenie leidet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wie Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sagte, sei es nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die Frau überlebt hat: “Sie war dick angezogen, hat versucht, sich zu schützen und Passanten sind eingeschritten.” Das bestätigte auch der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Tributsch: “Nach 30-jähriger Tätigkeit in der Gerichtsmedizin wundert es mich, wie wenig Verletzungen entstanden sind und wie glimpflich die Frau davongekommen ist.”
Täter sieht sich "nicht schuldig"
Acht Stich- und Schnittverletzungen wurden festgestellt, es wurden Nerven beschädigt und Muskeln teilweise durchtrennt. Laut Tributsch war der Angriff definitiv geeignet, das Leben der Frau zu gefährden: “Es sagt schon die allgemeine Lebenserfahrung, dass Stiche, wenn sie den Hals betreffen, letal sein können.”
Der Staatsanwältin zufolge hatte es sich um eine geplante Tat gehandelt: Der 29-Jährige hatte das Küchenmesser mit 15 Zentimetern Klingenlänge aus seiner Wohnung mitgenommen, um jemanden anzugreifen. Das bestritt dieser auch gar nicht. Wie er dem Geschworenensenat erklärte, sei das AMS schuld. Das habe ihm das Geld gestrichen und “solche Umstände geschaffen, dass ich gezwungen war, so zu reagieren, um mein Leben zu retten.” Er wäre nämlich “fast verhungert” und wollte die Frau mit einem Messer verletzen, “damit ich in eine Anstalt komme und mit Essen versorgt werde”. Er habe die Frau nur verletzen und nicht töten wollen und erklärte, er sei “nicht schuldig”.
Einstimmige Entscheidung der Geschworenen
Dem psychiatrischen Sachverständigen Franz Schautzer hatte der Armenier erzählt, dass er Prinz oder König sei und im Auftrag von Regierungen aus dem Nahen Osten stehe, die ihn zum Weltherrscher aufbauen wollten. Der Bruder des Mannes habe immer wieder den psychiatrischen Krisendienst alarmiert, bereits 2018 war der Betroffene bei der Polizei um anzuzeigen, dass er verfolgt und durch Hypnose beeinflusst werde.
Die schwere Erkrankung des Mannes sei verbunden mit einer psychotischen Einengung, ausgeprägten Denkstörungen und wahnhaftem Denken. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass der Mann erneut “ähnliche Taten bis hin zum Mord” begehen würde, sagte Schautzer. Dabei fehle die Krankheitseinsicht: Im Prozessverlauf hatte der Armenier immer wieder betont, dass er psychisch absolut gesund sei und Schautzers Gutachten “von vorne bis hinten falsch” sei.
Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig aus: Der Mann habe sein Opfer töten wollen, sei aber zurechnungsunfähig gewesen. Wie Richterin Sabine Roßmann sagte, gebe es wegen der Gefährlichkeit des Mannes keine Alternativen zu einer Einweisung. Weder Verteidiger noch Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab.
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