Beschwerde abgeschmettert: Leons (6) Vater bleibt unter Mordverdacht in U-Haft
Leon (6) ertrank unter mysteriösen Umständen in der Kitzbüheler Ache in St. Johann (T.). Völlig überraschend geriet sein Vater unter Mordverdacht. Gegen die U-Haft legte er Beschwerde ein. Ohne Erfolg, das Oberlandesgericht wies sie ab.
Weit über die Grenzen Tirols hinaus hatte der Fall aufgewühlt: Ende August 2022 starb der kleine Leon (6) aus St. Johann. Er ertrank in der Kitzbüheler Ache. Sein Vater soll zuvor überfallen und ausgeraubt worden sein und kurz das Bewusstsein verloren haben. In dieser Zeitspanne kletterte der gehandicapte Bub aus seinem Kinder-Buggy und stürzte in den Fluss. So zumindest schilderte es der Fitness-Trainer (38).
Erst Monate später kamen den Ermittlern erhebliche Zweifel an den Darstellungen. Der Vater selbst geriet ins Visier. Es scheint inzwischen denkbar, dass er aus Liebe seinem Kind weiteres Leid ersparen wollte. Erwiesen ist dies jedoch längst nicht, es gilt die Unschuldsvermutung. Der Vater selbst hat die Vorwürfe als absurd zurückgewiesen.
Gegen die wegen dringendem Mordverdachts verhängte U-Haft hat sein Verteidiger Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht hat diese jetzt abgewiesen. Der dringende Verdacht bestehe nach wie vor, vor allem die Verdunkelungsgefahr, also die Möglichkeit Spuren zu verwischen oder Zeugen zu beeinflussen, wurde bejaht.
Leons Vater muss mindestens zwei weitere Monate in U-Haft bleiben.
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