Bestimmte Erkrankungen befreien von der Impfpflicht
Die für Februar geplante Impfpflicht soll mit wenigen Ausnahmen für alle Österreicher gelten. Nicht betroffen davon sind unter anderem Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Welche das sind, wird jetzt erstmals detaillierter aufgelistet.
Neben Schwangeren, kürzlich Genesenen und Kindern unter 14 Jahren greift die von der Regierung geplante Impfpflicht auch nicht bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Diese müssen allerdings von einem Arzt entsprechend bescheinigt werden. Daher gibt es jetzt einen Leitfaden für Hausärzte, den das Gesundheitsministerium zur Orientierung erstellt hat. Darin werden unter anderem Krankheiten aufgelistet, die einen Impf-Ausschluss-Grund darstellen.
Bestimmte Allergien
Von einem Allergologen bestätigte Allergie oder Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe, die in allen zum jeweiligen Zeitpunkt zugelassenen Covid-19-Impfstoffen enthalten sind und somit ein Impfhindernis darstellen.
Organtransplantationen
Bis zu sechs Monate nach Organtransplantationen: Ob ein Ausschlussgrund über diese Zeit hinaus besteht, ist mit dem betreuenden Arzt zu individuell abzuklären.
Graft vs. Host Disease
Das ist eine Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion, die etwa bei Stammzellentransplantationen auftreten kann.
Stammzelltransplantationen
Bis drei Monate nach Stammzelltransplantationen, nach Rücksprache mit dem betreuenden Arzt.
Autoimmun-Erkrankung
Akuter Schub einer schweren inflammatorischen bzw. Autoimmun-Erkrankung bis zur Stabilisierung des Krankheitszustandes.
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