Bub (3) in Tirol verhungert: U-Haft für Eltern beantragt
Da die Eltern das Kind “zumindest mehrere Wochen” lang nicht mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag die Verhängung der Untersuchungshaft über die Eltern (25, 26) beantragt. Es werde aber weiter abgeklärt, inwiefern der Tod des Kindes “andere, medizinische Ursachen” gehabt haben könnte.
Der dreijährige Bub aus dem Tiroler Bezirk Kufstein ist aufgrund massiver Unterernährung verstorben. Freitag hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Verhängung der U-Haft über die Eltern beantragt. Diese muss innerhalb von 48 Stunden erfolgen, dürfte laut Informationen der APA aber noch am Freitag ergehen.
Die Eltern sollen das Kind “zumindest mehrere Wochen” lang nicht mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben. Dies hätten bisherige Ermittlungen ergeben, teilte die Anklagebehörde mit. Zudem bestand der Verdacht, dass die Eltern, gegen die wegen des Verdachts des Mordes ermittelt wird, es “trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes” unterlassen haben, einen Arzt zu kontaktieren, sodass der Bub letztlich verstarb.
Mutter sagte, das Kind sein zuletzt krank gewesen
Der Vater machte bisher von seinem Recht Gebrauch, nicht auszusagen, hieß es. Die Mutter habe hingegen angegeben, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sein und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen. Die Anklagebehörde ließ zudem wissen, dass weiter abgeklärt werde, inwiefern der Tod des Kindes “andere, medizinische Ursachen” gehabt haben könnte. Bisher habe es aber dahingehend keine Hinweise gegeben.
Der Bub war am Montag tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Drei weitere Geschwister wurden in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Die Mädchen im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.
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